Seit Monaten verschickt das Finanzamt Bescheide, in denen eine Zwangsstrafe von 150 Euro angedroht wird. Betroffen sind alle, die ihre Arbeitnehmerveranlagung für 2024 bis 30. Juni oder spätestens 30. September 2025 einreichen müssen, dies aber noch nicht getan haben. Wer auch die Nachfrist versäumt, riskiert neben der Zwangsstrafe weitere Zuschläge und sogar einen geschätzten Steuerbescheid.
Dadurch können wichtige Nachrichten des Finanzamts, darunter auch Bescheide mit Strafandrohungen, nicht mehr gelesen werden. Für das Finanzamt gelten diese Schreiben aber trotzdem als zugestellt. Das bedeutet, Fristen laufen weiter, auch wenn die Betroffenen nichts davon wissen. Laut AK-Steuerexpertin Diana Jusic kann dies Mahnverfahren, zusätzliche Strafen und Nachzahlungen nach sich ziehen.
Wer künftig lieber Briefe per Post erhalten möchte, kann dies noch vor dem 1. Oktober in seinem FinanzOnline-Account unter „Ihre persönlichen Daten“ einstellen. Nach der Umstellung auf die 2-Faktor-Authentifizierung muss man das Finanzamt schriftlich bitten, die Nachrichten postalisch zu schicken. Auf der Website der Arbeiterkammer Kärnten steht dafür ein Musterbrief zum Download bereit.
„In den vergangenen Tagen haben sich viele Kärntner mit ihrem Ärger über die neuen Regeln an uns gewandt. Tatsache ist jedoch, dass ab 1. Oktober die neuen Zugangsregelungen gelten, die niemand umgehen kann. Sorgen Sie für Ihren Zugang, um weiterhin alle Services von FinanzOnline nutzen zu können“, sagt AK-Präsident Günther Goach.