In Österreich ist Hupen fast immer verboten. Das gilt für alle Fahrzeuge, egal ob Auto, Fahrrad oder Straßenbahn. Erlaubt ist das Signal nur dann, wenn es für die Verkehrssicherheit notwendig ist. Darauf weist der Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste, Martin Hoffer, hin.
Auch Radfahrer dürfen ihre Klingel nur im Gefahrenfall verwenden. Bei Straßenbahnen ist das Läuten beim Verlassen der Haltestelle erlaubt, sonst aber ebenfalls nur bei Gefahr.
Diese sind mit Verkehrszeichen gekennzeichnet, zum Beispiel an Ortseinfahrten oder in der Nähe von Schulen und Krankenhäusern. Hier steht der Schutz vor Lärm im Vordergrund. Auch in diesen Bereichen darf gehupt werden, wenn eine Gefahr nur so und nicht anders abgewendet werden kann.
Wer trotzdem hupt, obwohl es nicht erlaubt ist, riskiert eine Strafe von bis zu 726 Euro. Viele Lenker nutzen Hupe, Klingel oder Läuten aber gerne, um sich Vorrang zu verschaffen. Das ist nicht nur störend, sondern auch verboten. Besonders oft wird bei Hochzeitskonvois gehupt. Auch das ist untersagt, wird aber in der Praxis nur selten bestraft.
Hoffer appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, vorausschauend und rücksichtsvoll zu handeln. Im Ernstfall gelte jedoch, dass es besser sei, einmal zu oft zu hupen als einen Unfall zu riskieren.