Ein Kärntner, der unter Erwachsenenvertretung steht, konnte in seiner Stammfiliale unrechtmäßig 900 Euro von seinem Konto beheben. Eigentlich darf er pro Tag höchstens 100 Euro abheben. Weder Ausweis noch Bankomatkarte, die er wenige Tage zuvor verloren hatte, wurden bei der Auszahlung verlangt.
Als der Erwachsenenvertreter den Kontoauszug prüfte, war das Geld bereits ausgegeben. Seine Reklamation bei der Bankfiliale blieb erfolglos. Dort hieß es, im System sei kein Tageslimit eingetragen und die nötigen Unterlagen seien auf dem internen Postweg verloren gegangen.
Daraufhin wandte sich der Erwachsenenvertreter an die Arbeiterkammer Kärnten. Konsumentenschützer Herwig Höfferer schrieb die Bank an – mit Erfolg: Der Betrag wurde dem Konto wieder gutgeschrieben.
AK-Präsident Günther Goach betonte, dass Erwachsenen nicht ohne Grund ein Vertreter zur Seite gestellt werde. Auch Bankangestellte hätten Verantwortung und müssten ihre Kundschaft vor Fehlentscheidungen schützen, die Schaden anrichten können.
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