Viele Pensionistinnen und Pensionisten, die eine Ausgleichszulage beziehen, leben trotz jahrzehntelanger Arbeit am oder unter dem Existenzminimum. Schon bei geringem Zuverdienst verlieren sie teilweise oder ganz den Anspruch auf die Ausgleichszulage. Damit werde Eigeninitiative bestraft, anstatt sie zu fördern.
Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten fordert GR Ulrike Herzig in einer Resolution an die Bundesregierung eine Neuregelung: Menschen sollen bis zu einer fairen Zuverdienstgrenze, etwa bis zur Geringfügigkeitsgrenze, arbeiten dürfen, ohne dass ihre Zulage gekürzt oder gestrichen wird. Außerdem soll die Ausgleichszulage automatisch an Mietpreise, Energie- und Lebensmittelkosten angepasst und jährlich valorisiert werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Menschen mit niedrigen Pensionen in Würde leben können und nicht durch bürokratische Hürden oder unfaire Regelungen daran gehindert werden, ihren Lebensunterhalt zu sichern.
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