Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Sanierung der Deponie muss weitergehen, die gefahrlose Beseitigung des HCB-haltigen Kalkschlamms muss aber sichergestellt sein
Klagenfurt. (11.03.2015) - „Wenn die Donau Chemie auf die Erfüllung des Blaukalk-Vertrages durch Wietersdorf pocht, ist das zu wenig“, erklärt Grün-Abgeordneter Michael Johann. „Wietersdorfer verfügt derzeit nicht über die rechtliche Erlaubnis, CKW-belasteten Kalkschlamm zu behandeln.“
„Es geht nicht nur darum, dass die gefährliche Deponie in Brückl beseitigt wird, sondern auch darum, dass der CKW-belastete Kalkschlamm unschädlich entsorgt wird“, betont Johann. „Die Methode, wie die Blaukalkverarbeitung in Wietersdorf in den Jahren 2012 bis 2014 erfolgte, hat für die Umwelt, die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Wirtschaft Schaden angerichtet. So wie bisher kann es nicht weitergehen. Das wäre der betroffenen Bevölkerung im Görtschitztal keinesfalls zumutbar.“
Die Donau Chemie trägt für die gegenwärtige Situation eine Mitverantwortung. Sie hat im Ausschreibungsverfahren die Sanierungsdauer auf sieben Jahre verkürzt, obwohl die zugrundeliegende Variantenstudie klar darstellte, dass es in Wietersdorf eine maximale Menge für den in den Zementprozess eingebrachten Kalkschlamm von 2,5-3 t/Betriebsstunde gibt, woraus sich eine Sanierungsdauer von zwölf Jahren ergeben hätte.
Die Belastung der Fische in der Gurk unterhalb der Deponie mit chlorierten Kohlenwasserstoffen, insbesondere Hexachlorbutadien, sieht Johann als chronisches Problem: „Deswegen gilt bereits seit 2010 die Empfehlung, die dort gefangenen Fische nicht zu verzehren. Aufgrund der Messungen vom Dezember 2014 wurde diese Empfehlung auf die Gurk bis zum Bereich der Draumündung ausgeweitet. Um die CKW-Emissionen aus der Deponie Brückl möglichst gering zu halten, hat im Zuständigkeitsbereich des LR Holub die Behörde im Februar 2015 Schutzmaßnahmen per Bescheid verordnet, beispielsweise die Abdeckung offener Kalkschlamm-Flächen.“
„Die CKW-Belastung der Gurk zeigt, dass die weitere Sanierung der Deponie K20 unumgänglich ist, allerdings müssen die Voraussetzungen für eine gefahrlose Beseitigung des CKW-belasteten Kalkschlamms gegeben sein. Als Alternative zur Verarbeitung im Zementwerk ist die Verbringung auf eine geeignete, gesicherte Deponie zu prüfen“, erklärt Johann.
Eine Entsorgung in einem Zementwerk wäre nur vorstellbar, wenn die Blaukalkverarbeitung in einem geschlossenen System erfolgt, die erforderlichen hohen Temperaturen zur zuverlässigen Zerstörung der CKW und eine Quecksilber-Abgasreinigung gegeben sind und laufend Abgasmessungen zur Kontrolle durchgeführt werden. Die Zuverlässigkeit der Methode müsste in einem Versuchsbetrieb festgestellt werden, bevor ein entsprechender abfallrechtlicher Bescheid erlassen und die Kalkschlammaufarbeitung vertraglich vereinbart wird. Johann sieht die Akzeptanz durch die Bevölkerung als wesentliches Kriterium. Diese könne nur durch lückenlose Kontrollen erreicht werden.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv