Presseaussendung von: Büro LR Dobernig
Klagenfurt (LPD). Die Einführung von Vertragsschablonen für landesnahe Unternehmen nach dem Vorbild des Bundes fordert heute, Freitag, Kärntens Finanzlandesrat Harald Dobernig. Durch diese Vertragsmuster sollen sowohl fixe Eckpunkte für Verträge mit den Leitungsorganen der landesnahen Unternehmen vorgegeben werden, als auch eine notwendige Deckelung bei den Bezügen erreicht werden.
"Vor Jahren gab es in Kärnten bereits eine Tendenz, Vertragsschablonen einzuführen. Diese Initiative wurde aber wieder fallen gelassen. Als Teil unserer Reformmaßnahmen werde ich mich jetzt für die Umsetzung einsetzen. Ich erwarte mir dadurch eine wesentliche Vereinfachung bei der Vertragsgestaltung und eine klare Regelung der Vertragsinhalte, aber auch Einsparungseffekte", so Dobernig, der diese Thematik im Rahmen der Reformakademie behandeln will.
Der Finanzreferent kann sich eine Regelung per Verordnung vorstellen, in welcher alle wichtigen Vertragspunkte durch fixe Parameter außer Streit gestellt werden. So dürften Anstellungsverhältnisse nur befristet abgeschlossen werden. Für die volle Dauer des Vertrages ist ein Gesamtjahresbezug zu vereinbaren, mit dem sämtliche Tätigkeiten einschließlich Überstunden abgegolten werden. Der Gesamtjahresbezug muss auf die Größe der Unternehmung und die Umsatzentwicklung Bedacht nehmen und darf den Bezug des Landeshauptmannes nicht überschreiten. Variable Bezugsbestandteile dürfen nur leistungs- und erfolgsorientiert festgelegt werden und sind zu begrenzen.
Das Stellenbesetzungsgesetz des Bundes sieht vor, dass der Bund Vertragsschablonen zu beschließen hat, die bei Abschluss von Verträgen mit Leitungsorganen in bundesnahen Unternehmen zu berücksichtigen sind. Auf dieser Basis wurde die Vertragsschablonenverordnung des Bundes erlassen. Das Stellenbesetzungsgesetz sieht eine Ermächtigung für den Landesgesetzgeber vor, gleichartige Regelungen auf Landesebene zu erlassen.
Foto: Büro LR Dobernig