Bundesregierung zieht zwei weitere Stufen in bisherigen 3-Stufenplan ein
Aus dem 3-Stufenplan wird nun ein 5-Stufenplan, das hat gestern Abend Gesundheitsminister Mückstein verkündet. Einen allgemeinen Lockdown, wie wir ihn aus der Vergangenheit kennen, wird es nicht mehr geben. Konkret sagte Bundeskanzler Schallenberg, "Ein Lockdown für Geimpfte kommt nicht mehr infrage".
Die 5 Stufen und ihre Bedeutung, aktuell befinden wir uns noch in Stufe 1
Stufe 1, ab 10 Prozent Intensivbettenbelegung:
Verschärfte Kontrollen der geltenden Maßnahmen, auch durch die Polizei. Antigen-Tests sind dann nur mehr 24 Stunden lang gültig, FFP2-Maskenpflicht statt Mund-Nasen-Schutz. Für Geimpfte ist es lediglich eine Empfehlung die FFP2-Maske zu tragen, Ungeimpfte müssen FFP2-Masken dann überall tragen, auch das wird die Polizei kontrollieren. Die 3G-Regel tritt schon bei Veranstaltungen ab 25 Personen in Kraft.
Stufe 2, ab 15 Prozent Intensivbettenbelegung:
7 Tage nach Überschreitung der 15 Prozent-Marke tritt in der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze für über 500 Personen die 2G-Regel in Kraft. Ungeimpfte und Getestete dürfen dann nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen. Auch der Zutritt zur Nachtgastronomie wird ihnen dann verboten. Die Wohnzimmertests gelten dann nicht mehr als 3G-Nachweis.
Stufe 3, ab 20 Prozent Intensivbettenbelegung:
Dann gilt nur noch die neue 2G-Regel die besagt, dass überall dort, wo bisher die 3G-Regel galt, nur noch Geimpfte, Genesene und Personen mit einem PCR-Test Zutritt haben. Neu: Die bisherige 7-Tage-Wartefrist fällt weg, die Maßnahmen gelten dann ab sofort.
Neu: Stufe 4, ab 25 Prozent Intensivbettenbelegung bzw. 500 Intensivpatienten:
Dann gilt eine "2G"-Regel in allen "3G"-Bereichen. Ungeimpften wird der Eintritt in Gastronomie, Hotellerie, zu Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder Sportveranstaltungen untersagt. Auch bei Vorlage eines negativen Tests – egal ob Antigen oder PCR.
Neu: Stufe 5, ab 30 Prozent Intensivbettenbelegung bzw. 600 Intensivpatienten:
Stufe 5 bringt dann Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte, also den bereits bekannten Lockdown. Das Verlassen des eigenen Wohnbereichs ist dann nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Erlaubt ist dann nur noch der Weg zum Einkaufen oder zur Arbeit.
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