Ein schwerkrankes Baby aus Kärnten kämpft seit seiner Geburt um sein Leben. Es leidet unter schweren epileptischen Anfällen mit Erbrechen und Erstickungsgefahr und braucht rund um die Uhr Pflege. Trotz dieser massiven Beeinträchtigungen lehnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) den Antrag der Eltern auf Pflegegeld ab. Die Begründung: Der Pflegebedarf liege bei nur 38 Stunden pro Woche, für Pflegegeld seien jedoch mehr als 65 Stunden pro Monat nötig.
Ein unabhängiger Sachverständiger kam nach Untersuchung und Gesprächen mit der Familie zu einem klaren Ergebnis: Das Kind hat tatsächlich einen Pflegebedarf von 24 Stunden pro Tag und hat Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 6.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung und gab der Familie recht. Rückwirkend ab 1. März 2024 erhält das Kind Pflegegeld der Stufe 6, ab 1. September sogar Stufe 7.
„Es lohnt sich, nicht aufzugeben. Genau dafür gibt es die Arbeiterkammer, wir lassen uns von Behörden nicht einschüchtern und kämpfen kostenlos für die Rechte der Menschen.“
Auch Gerald Prein, Leiter des Sozialrechtsreferats der AK Kärnten, unterstrich die Bedeutung des Urteils: „Leider ist das kein Einzelfall. Oft werden Pflegegeld-Anträge zu streng und realitätsfern beurteilt. Eine Reform der Begutachtung ist dringend nötig.“
Sozialrechtsreferat der AK Kärnten: Telefon 050 477-1003 oder per E-Mail an sozialrecht@akktn.at
Foto: AK/Helge Bauer