Bürgermeister Christian Scheider hat heute eine wichtige Dienstanweisung an die Abteilungsleiter im Magistrat herausgegeben, welche sämtliche Mitarbeiter des Magistrats betrifft, um die Regelungen der Nebenbeschäftigungen zu verschärfen. Damit greift der Bürgermeister entschlossen durch und setzt klare Vorgaben, um die Transparenz und Integrität innerhalb des Magistrats zu gewährleisten.
Ab dem 30.06.2025 werden alle Nebenbeschäftigungen, die nicht erneut genehmigt wurden, als widerrufen angesehen. Dies bedeutet, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehalten werden, ihre ausgeübten Nebenbeschäftigungen bis zu diesem Datum gemäß den neuen Richtlinien zu melden.
Der Bürgermeister macht damit deutlich, dass klare Standards eingehalten werden müssen, um die Effizienz und Loyalität der Mitarbeiter gegenüber dem Magistrat sicherzustellen. „Die Einhaltung dieser Richtlinien ist von zentraler Bedeutung, um das Vertrauen der Bevölkerung in den Magistrat aufrechtzuerhalten. Wir setzen auf Transparenz, Loyalität und die Gesundheit unserer Mitarbeiter“, betont Bürgermeister Scheider.
Wesentliche Vorgaben der Dienstanweisung im Überblick:
- Umfang der Meldung: Diese Aufforderung gilt für alle bereits genehmigten Nebenbeschäftigungen. Alle Mitarbeiter sind angehalten, jede ausgeübte Nebenbeschäftigung detailliert zu melden, einschließlich: Art der Tätigkeit; Umfang der Arbeit; Zeit der Ausübung
- Beiblatt: Bei Bedarf kann ein Beiblatt zur Erklärung der Nebenbeschäftigung beigefügt werden.
- Meldung mehrerer Nebenbeschäftigungen: Sollten Mitarbeiter mehrere Nebenbeschäftigungen ausüben, ist für jede eine separate Meldung unter Verwendung des abrufbaren Formulars zu erstellen.
- Meldepflichtige Tätigkeiten: Alle Tätigkeiten im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person des privaten Rechts sind ebenfalls meldepflichtig.
- Frist: Genehmigungen für nicht bis zum 30.06.2025 (erneut) gemeldete Nebenbeschäftigungen gelten ab diesem Datum als widerrufen.
Zusätzlich sind folgende Punkte bei der Genehmigung von Nebenbeschäftigungen zu beachten:
- Konflikte mit der Hauptbeschäftigung: Es ist zu überprüfen, ob die Nebenbeschäftigung in Konkurrenz zur Hauptbeschäftigung bei der Landeshauptstadt Klagenfurt steht oder die Erfüllung der Hauptaufgaben des Mitarbeiters beeinträchtigt.
- Arbeitszeit und Erholung: Es ist sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten und Erholungszeiten nicht überschritten werden. Mitarbeiter sollten genügend Ruhezeiten zwischen den Arbeitszeiten einhalten.
- Missbrauch und Loyalität: Es ist zu prüfen, ob die Nebenbeschäftigung zu einem Missbrauch von Ressourcen oder Informationen des Hauptarbeitgebers, der Landeshauptstadt Klagenfurt, führen könnte. Die Loyalität der Mitarbeiter gegenüber der Landeshauptstadt muss gewahrt bleiben.
- Auswirkungen auf Leistung und Gesundheit: Die gesundheitlichen und leistungsbezogenen Auswirkungen der Nebenbeschäftigung sind zu berücksichtigen. Übermäßige Arbeitsbelastung kann zu Burnout und verminderter Produktivität führen.
- Vereinbarkeit der Tätigkeiten: Es muss gewährleistet sein, dass die Nebenbeschäftigung im Einklang mit der Hauptbeschäftigung bei der Landeshauptstadt Klagenfurt steht und nicht in Konkurrenz zu dieser tritt.
Foto: Mein Klagenfurt/Nicolas Zangerle