Pressemeldungen Dezember 2025
Erstinstanzliches Urteil bringt Lilihill Flughafen Anteile zurück
Das Handelsgericht Wien hat in erster Instanz zugunsten von Investor Franz Peter Orasch entschieden. Seine Lilihill-Gruppe erhält damit ihre Beteiligung am Flughafen Klagenfurt wieder zurück. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Rückkauf der Anteile durch das Land Kärnten und die Stadt Klagenfurt zu Unrecht erfolgt ist.
Hintergrund der Entscheidung ist die sogenannte Call-Option, die im Juli 2023 von der Kärntner Beteiligungsverwaltung und der Stadt Klagenfurt gezogen worden war. Damals hatten das Land Kärnten, vertreten durch die Kärntner Beteiligungsverwaltung, und die Stadt Klagenfurt die Anteile von Orasch zurückgekauft. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass der Flughafen Klagenfurt im Jahr 2022 unter der vertraglich vereinbarten Mindestanzahl von 100.000 Passagieren geblieben war.
Zur nun bekannt gewordenen Gerichtsentscheidung nahmen die Eigentümervertreter der Stadt Klagenfurt Stellung. Bürgermeister Christian Scheider und Beteiligungsreferentin Stadträtin Constance Mochar erklärten gemeinsam: „Das Urteil der ersten Instanz ist heute bei uns eingegangen. Es gilt, dies genauer zu analysieren. Nach Rücksprache mit unserer Rechtsberatung gibt es die Empfehlung, in Berufung zu gehen. Das Verfahren ist für uns daher noch nicht abgeschlossen. Das Urteil ist zudem bisher auch noch nicht rechtskräftig.“
Damit bleibt die Flughafen Causa weiter offen. Ob das Urteil der ersten Instanz Bestand haben wird, entscheidet sich erst nach einem möglichen Berufungsverfahren.
Foto: Mein Klagenfurt