Im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan und im Krankenhaus der Elisabethinen Klagenfurt gibt es eine an die neuen COVID-Maßnahmen angepasste Besucherregelung. Auf Basis der jüngsten Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums müssen Besucher einen negativen COVID-Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test vorweisen. Patienten werden gebeten, bei Vorhandensein ihren aktuellen Covid-19 Antigen- oder PCR-Test mitzubringen. Die kooperierenden Ordenskrankenhäuser appellieren an die Bevölkerung, sich an die neue Regelung zu halten.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden Corona-Pandemie passen das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan und das Krankenhaus der Elisabethinen Klagenfurt ihre Besuchsregelung an die 3. Novelle zur 4. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung des Bundes mit Gültigkeit ab 10.03.2021 an. Besuche in den Krankenhäusern sind demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Folgende Regeln gelten beim Besuch innerhalb der definierten Besuchszeiten: Besuchszeiten Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan: 15:00-17:00 Uhr
Besuchszeiten Elisabethinen-Krankenhaus Klagenfurt: 14:30-16:00 Uhr:
Im Sinne des Patienten- und Mitarbeiterschutzes werden Angehörige und Besucher ersucht, Patienten erst nach einer Aufenthaltsdauer von 3 Tagen zu besuchen
BEGLEITPERSONEN haben gemäß Verordnung ebenso einen negativen Test vor Betreten des Krankenhauses vorzuweisen.
AUSNAHMEN für einen negativen Testnachweis gelten für Begleitpersonen bei einer Entbindung sowie bei Besuchern von Patienten in lebenskritischen Situationen bzw. im palliativen Bereich oder der COVID-Station. Bitte um Verständnis, dass die erforderlichen Testungen nicht im Krankenhaus durchgeführt werden können.
PATIENTEN werden gebeten, bei Vorhandensein ihren aktuellen Covid-19 Antigen- oder PCR-Test mitzubringen.
Schutz von Patienten und Personal
„Die strenge Besuchsregelung dient zum Schutz unserer Patienten, aber auch unserer Mitarbeiter“, erklären die Krankenhausleitungen und ersuchen die Bevölkerung um Verständnis.
Schutzmaßnahmen bleiben aufrecht!
Die Zugänge zu den Krankenhäusern sind nur über den jeweiligen Haupteingang in der Spitalgasse in St. Veit bzw. der Völkermarkter Straße in Klagenfurt möglich. Beim Betreten und während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus besteht die Verpflichtung eine FFP-2-Maske zu tragen. Ein 2-Meter-Sicherheitsabstand ist insbesondere im Lift, in den Wartebereichen und bei Gesprächen einzuhalten.
Foto: Elisabethinen-Krankenhaus