Presseaussendung von:LR Achill Rumpold
LR Rumpold schickt verschärftes Prostitutionsgesetz in Begutachtung - Verpflichtende Kontrollen durch Polizei und Schutzzonen wesentliche Neuerungen
Klagenfurt (LPD). Nach 22 Jahren ging gestern, Montag, ein neues Prostitutionsgesetz in Begutachtung. "Wir haben mit Experten ein Gesetz zum Schutz der Bürger erarbeitet mit einem besonderen Augenmerk auf Kinder und Jugendliche", teilte heute, Dienstag, Gewerbereferent LR Achill Rumpold mit.
So sieht das neue Gesetz eine 300-Meter-Verbotszone rund um Schulen, Kindergärten, Sporteinrichtungen, jede Art von Heimen, Krankenhäuser, religiösen Gebäuden oder Amtsgebäuden vor. Neu sind auch die verpflichtenden und präventiven Kontrollen durch die Polizei, die bisher nur in Anlassfällen durchgeführt wurden. Weiters besteht ein Verbot von aufdringlicher Werbung rund um Orte, an denen sich Kinder aufhalten und müssen Betreiber von Bordellen EU- bzw. Österreichische Staatsbürger sein.
Die Beschränkungsgründe wurden von Gebäuden auf Liegenschaften erweitert. "Das bedeutet, dass jede Gemeinde laut Paragraph 12 jetzt schon die Nutzung eines Gebäudes als Bordell hat per Verordnung untersagen können. Jetzt sind auch Grundstücke betroffen", so Rumpold. "Es gibt hier keine Anlassgesetzgebung auf Zuruf, sondern wir haben ein Gesetz geschaffen, dass die Bürger Kärntens schützt", so Rumpold.
Foto: Büro LR Achill Rumpold