Klimaanlage kaputt, Büro wie ein Backofen und trotzdem im Anzug? Die Arbeiterkammer Kärnten klärt auf, was bei extremen Temperaturen am Arbeitsplatz erlaubt ist und was nicht. Während ein generelles „Hitzefrei“ nicht existiert, können Bauarbeiter ab 32,5 Grad frei bekommen. Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, für erträgliche Bedingungen zu sorgen.
Die Temperaturen klettern diese Woche auf über 30 Grad, das Büro heizt sich auf wie ein Gewächshaus und trotzdem soll man im Business-Outfit erscheinen?
Wer etwa in der Bank, im Anwaltsbüro oder in der Versicherung arbeitet, muss sich an die Kleiderordnung halten. „Ein Gespräch mit der Chefin oder dem Chef kann helfen. Vielleicht ist ausnahmsweise das Hemd ohne Krawatte oder der sommerliche Rock statt der langen Hose okay“, so der Arbeitsrechtsexperte, der auch mit einem großen Mythos aufräumt: „Ein generelles ‚Hitzefrei‘ gibt es nicht!“ Eine Ausnahme bilden Bauarbeiter, Dachdecker und andere Arbeitsplätze im Freien: Steigt das Thermometer drei Stunden lang über 32,5 Grad, gilt das als Schlechtwetter für den Rest des Tages. Ob die Beschäftigten frei bekommen und 60 Prozent des Lohnes als Schlechtwetterentschädigung erhalten, entscheiden die Arbeitgeber.
Arbeitgeber sind verpflichtet, für erträgliche Bedingungen zu sorgen:
Weitere Informationen und Beratung: kaernten.arbeiterkammer.at