Die AK-Konsumentenschützer raten: Sofort Kontakt mit dem Reisebüro oder der Buchungsplattform aufnehmen!
Doch wie sieht es nun mit einer Absicherung aus? Generell gilt: Im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters oder -vermittlers sind Verbraucherinnen und Verbaucher gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie geschützt. „Reiseveranstalter müssen für den Konkursfall vorsorgen, das heißt, alle Zahlungen der Konsumentinnen und Konsumenten für eine gebuchte Reise sind abzusichern. Betroffene haben Anspruch auf Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen und etwaigen notwendigen Kosten für die Rückbeförderung sowie Unterkunftskosten vor der Rückreise“, sagt Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes und konkretisiert: „Abhängig davon, mit welcher Firma man den Vertrag abgeschlossen hat, wird die Absicherung über den Deutschen Reisesicherungsfonds oder eine Kundengeldabsicherung schlagend. Aber Achtung, das gilt nur für Pauschalreisen oder bestimmte "Verbundene Reiseleistungen", nicht aber für Individualreisen, die man beim Veranstalter gebucht hat.“
informiert Achernig weiter. In den Reiseunterlagen sollten Name, Kontakt und Adresse des Insolvenzschutzes angeführt sein. Erstattungen für nicht erbrachte Leistungen müssen unverzüglich erfolgen. AK-Konsumentenschützer empfehlen Betroffenen daher, sofort Kontakt mit dem Reisebüro oder der Buchungsplattform aufzunehmen. Gleiches gilt für all jene, die am Urlaubsort festsitzen. Der Reisekonzern FTI Touristik GmbH hat eine Support-Hotline unter der Telefonnummer +49 (0)89 710 45 14 98 eingerichtet. Auf der Webseite www.fti-group.com/de/insolvenz sind FAQs und Ansprechpartner aufgelistet.
AK-Präsident Günther Goach: „Der AK-Konsumentenschutz steht für Fragen rund um Reisen telefonisch unter 050 477-2000 zur Verfügung.“ Mehr Infos auf kaernten.arbeiterkammer.at/fti
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