Presseaussendung von: Landwirtschaftskammer Kärnten
Land Kärnten bekennt sich zu einer produktiven Land- und Forstwirtschaft mit bäuerlichen Familienbetrieben.
Als „Zeichen der Wertschätzung der Politik gegenüber dem Bauernstand“ bezeichnet Landwirtschaftskammerpräsident ÖR Ing. Johann Mößler die Aufnahme einer Staatszielbestimmung zur Land- und Forstwirtschaft in Kärnten in die neue Landesverfassung.
Bekenntnis zur Produktion
„Die Erzeugung von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen sind die Kernaufgaben der Land- und Forstwirtschaft. In Zeiten, in denen ein oft überzogener Naturschutz Stilllegungen und großflächige Außer-Nutzung-Stellungen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen fordert, ist dieses verfassungsrechtliche Votum der Politik ein positives Signal für eine produktive Land- und Forstwirtschaft“, so Mößler.
Die nunmehr beschlossene Formulierung wurde auf Betreiben der Landwirtschaftskammer in die Verfassung aufgenommen und ist laut Mößler ein „wichtiger Erfolg der bäuerlichen Interessenvertretung“. Denn Staatszielbestimmungen sind als Anleitung und Auftrag an die Gesetzgebung und Verwaltung zu verstehen und dienen als Interpretationsmaßstab und Abwägungsgebot für die Vollziehung. „Wir werden uns auf diese Formulierung in Zukunft immer dann berufen, wenn land- und forstwirtschaftliche Produktion in Frage gestellt wird“, sagt Mößler, der sich ausdrücklich bei der Regierungskoalition für das klare Bekenntnis zur Land- und Forstwirtschaft in Kärnten bedankt.
Nein zur Agrarindustrie
Mit der dezidierten Nennung der bäuerlichen Familienbetriebe in der Verfassung wird auch der Agrarindustrie in Kärnten ein Riegel vorgeschoben. „Eine Agrarindustrie hat in Kärnten keinen Platz. Nur wenn die Landwirtschaft in Bauernhand bleibt, ist sie wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig und entspricht der ökosozialen Ausrichtung unserer Agrarpolitik. Deshalb war es mir ein großes Anliegen, dass die bäuerliche Familienlandwirtschaft in der Verfassung dezidiert erwähnt wird“, betont Mößler.
Text der Staatszielbestimmung (Art. 7b K-LVG): Das Land Kärnten bekennt sich zu einer produktiven Land- und Forstwirtschaft mit bäuerlichen Familienbetrieben zur Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln und nachhaltigen Bau- und Grundstoffen sowie zur Erhaltung der Kulturlandschaft.
Foto: KK