Presseaussendung von: Die Grünen Klagenfurt
Grüne Minderheitensprecherin Kuchling fordert Österreichs Innenministerin auf, auch dafür zu sorgen, dass die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes bzgl. der zweisprachigen Ortstafeln umgesetzt werden.
Wie schnell die BundesministerInnen ihren Job erledigen können, wenn Sie es wollen, zeigt Österreichs Innenministerin Maria Fekter im Fall Arigona Zogaj. Am 14. Juni 2010 wurde die Beschwerde der Familie Zogaj vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgelehnt – einen Tag später fordert Fekter Arigona Zogaj auf, Österreich unverzüglich zu verlassen, da sie sonst von der Fremdenpolizei in den Kosovo abgeschoben werde.
Wie man an diesem aktuellen Beispiel erkennt, kann Österreichs Innenministerin rasch ihre Arbeit erfüllen – in einer anderen Causa ist aber die gesamte Regierung seit Jahren säumig: Kärnten. Im südlichsten Teil Österreichs ist Papier anscheinend noch geduldiger als in Rest-Österreich. Denn hier wartet man bereits seit 2001 darauf, dass die Regierung ihre Arbeit macht und Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes umsetzt. „Die österreichische Verfassung, der Artikel 7 des Staatsvertrages von Wien, garantiert der slowenischen Minderheit eine ortsbezogene Beschilderung in ihrer slowenischen Muttersprache. Bisher wurde eine gewisse Anzahl von Gemeinden mit zweisprachigen Ortstafeln versehen, und das meist nur mit kleine Zusatztäfelchen, mit einer viel kleineren Aufschrift in slowenischer Sprache. Die restlichen Gemeinden warten nach wie vor auf eine zweisprachige Beschilderung! Wo bleibt die dringend erwartete Ortstafelregelung?“, kritisiert Zalka Kuchling, Minderheitensprecherin der Kärntner Grünen.
„Wie das Beispiel Arigona Zogaj zeigt misst die Regierung mit zweierlei Maß und in diesen beiden Fällen sind die Leidtragenden einerseits Arigona Zogaj und andererseits die slowenische Volksgruppe. Es zeigt, dass Innenministerin Fekter und somit die Regierung sehr wohl im Stande sind ihre Arbeit prompt zu erledigen. Ich fordere die Regierung daher auf, auch im Fall der zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten ihren Job ernsthaft und gewissenhaft zu erledigen und endlich den Staatsvertrag von Wien zu respektieren. Die Rechtsstaatlichkeit darf nicht am billigen Altar der Parteipolitik geopfert werden und alle Verfassungsgerichtshofurteile müssen unverzüglich umgesetzt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Erkenntnis unverzüglich umgesetzt wird, andere Erkenntnisse aber jahrelang ignoriert werden!“, betont Kuchling abschließend.
Foto: Grüne Klagenfurt