Wie bekannt, gilt aufgrund der epidemiologischen Lage derzeit beim Betreten der Amtsgebäude des Klagenfurter Magistrats die 3G-Regel. Wer jedoch die aktuellen Volksbegehren unterfertigen möchte, kann dies auch ohne Vorweis eines 3G-Nachweises tun. Eine FFP2-Maskenpflicht bleibt weiterhin beim Betreten der Gebäude aufrecht.
Wer derzeit die Amtsgebäude des Klagenfurter Magistrats betreten will, hat einen 3G-Nachweis vorzuzeigen. Wer jedoch von seinem demokratischen Recht zur Unterfertigung eines Volksbegehrens Gebrauch machen möchte, kann dies auch ohne 3G-Nachweis tun. Die Aufhebung der 3G-Regel gilt ausschließlich für das Betreten des Bürgerservicebüros im Rathaus, zum Zweck der Unterfertigung des Volksbegehrens. Gleiches gilt auch für das Wahlamt in der Kumpfgasse, wo ebenfalls im Erdgeschoss die Möglichkeit der Unterfertigung der Volksbegehren besteht.
„Alle Klagenfurterinnen und Klagenfurter haben gleichermaßen das Recht von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch zu machen. Hier kann nicht nach einem 3G-Status unterschieden werden. Dieses Grundrecht gilt für alle, ungeachtet der aktuellen Pandemie“, sagt Bürgermeister Christian Scheider.
Eine Übersicht zu allen derzeitigen Volksbegehren finden Sie auf der Homepage der Landeshauptstadt Klagenfurt unter https://www.klagenfurt.at/rathaus-direkt/volksbegehren-1.html
Foto: Mein Klagenfurt