Lemmerhofer (SPÖ) fragt: "Müssen tatsächlich alle 146 Wahllokale in Klagenfurt bei einer „Befragung" geöffnet werden? Müssen über 300 Magistratsbedienstete hunderte Beisitzer an einem Sonntag eingesetzt werden"?
"Grundsätzlich halte ich fest, dass ich Volksbefragungen als wichtige Instrumente der Bürgerbeteiligung in einer demokratisch organisierten Gesellschaft erachte. Für mich ist auch nicht von Belang, welche Partei einen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung stellt. Was aus meiner Sicht aber reduziert werden muss, ist der finanzielle und organisatorische Aufwand, der bei der Durchführung einer Volksbefragung für Städte und Gemeinden entsteht", so Lemmerhofer
Lemmerhofer weiter: "Konkret muss alleine für Klagenfurt am Wörthersee Folgendes hinterfragt werden: Müssen,tatsächlich alle 146 Wahllokale in Klagenfurt am Wörthersee bei einer „Befragung" geöffnet werden? Müssen über 300 Magistratsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie mehrere hundert Beisitzerinnen und Beisitzer der Parteien bei einer „Volksbefragung ohne rechtliche Bindung" an einem Sonntag eingesetzt werden? Zumal dieser Aufwand für so eine „Meinungsumfrage" hauptsächlich von den Kommunen zu tragen
ist."
Als mögliche Reform-Modelle schlägt Lemmerhofer beispielsweise „vorgezogene Stimmabgabe-Tage mit digitalem Wählerverzeichnis" vor, oder die Durchführung von „Volksbegehren", wo Eintragungswochen mit teilweise längeren Öffnungszeiten im Rathaus und im Amtsgebäude in der Kumpfgasse vorgesehen sind. Auch die „Briefwahl" wäre ein probates Durchführungsinstrument.
In der heutigen Sitzung des Klagenfurter Gemeinderates stellt Lemmerhofer den Antrag, dass der Gemeinderat folgenden beschließen möge: "Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt wird aufgefordert, über den Städtebund mit den im Landtag vertretenen Parteien Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, den finanziellen und organisatorischen Aufwand bei Volksbefragungen für die Stadt Klagenfurt am Wörthersee deutlich zu reduzieren. Dabei muss aber sichergestellt bleiben, dass weiterhin ein niederschwelliger Zugang zu Volksbefragungen für alle Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Klagenfurt gewährleistet bleibt."