Rund um das Osterfest darf auch das traditionelle Osterfeuer nicht fehlen. Ein beliebter Brauch, der aber vorab von der Berufsfeuerwehr bewilligt und daher angemeldet werden muss. Die Anträge stehen online ab sofort auf www.klagenfurt.at sowie auf www.berufsfeuerwehr.at zur Verfügung oder können im Bürgerservicebüro im Rathaus oder direkt bei der Berufsfeuerwehr abgeholt werden.
Das vollständig ausgefüllte Ansuchen muss bis spätestens vier Werktage vor Entzünden des Feuers per Post der Berufsfeuerwehr / Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz-Feuerpolizei, Hans-Sachs-Straße 2 oder per E-Mail an feuerpolizei@klagenfurt.at übermittelt werden.
Nach telefonischer Terminvereinbarung wird ein Ortsaugenschein durchgeführt, um für einen sicheren Ablauf zu sorgen.
Folgende Maßnahmen sind gemäß Verordnung einzuhalten:
- Der Abstand im Umkreis eines Brauchtumsfeuers ist so zu wählen, dass keine Gefährdung baulicher Anlagen oder brennbarer Gegenstände eintreten kann.
- Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit biogenen Materialien, das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, wie z. B. Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub, erfolgen.
- Es ist eine erste Löschhilfe (z. B. leistungsfähiger Wasseranschluss mit Schlauch, entsprechende Anzahl tragbarer Feuerlöscher, …) bereitzuhalten.
- Vor dem Entzünden des Brennmaterialstapels hat sich der für das Brauchtumsfeuer Verantwortliche zu vergewissern, dass sich keine Kleintiere, welche sich darin eingenistet bzw. verkrochen haben, befinden.
- Das Abbrennen darf nur unter ständiger Aufsicht sowie ohne Rauch- und Geruchsbelästigungen gegenüber Anrainern erfolgen.
- Bei Aufkommen von Wind, Niederschlag und Funkenflug sowie bei Verlassen der Feuerstelle ist das Feuer zu löschen.
- Bei drohender Gefahr ist unverzüglich die Feuerwehr „Notruf 122“ zu verständigen!
Die Informationen und weitere Details finden Sie auch in einem eigenen Informationsblatt, welches ebenfalls online verfügbar ist.
Foto: Mein Klagenfurt