Darmann will jährlich 43 Fischotter töten lassen; Darmann als Tierschutzreferent untragbar
Klagenfurt. (08.02.2018) – „Die von LR Darmann geplante Fischotterverordnung verstößt gegen Naturschutz und Tierschutz, ist EU-rechtswidrig und für uns Grüne absolut inakzeptabel“, erklärt Grünen-Landtagsabgeordneter Michael Johann zu der diese Woche in Begutachtung geschickten Verordnung über die Aufhebung und Verkürzung der Schonzeiten beim Fischotter. Als skandalösbezeichnet Johann, dass Darmann den Begutachtungsentwurf nur an die Fischereiorganisationen geschickt hat. Von den Naturschutzorganisationen wurde nur der Naturschutzbund informiert, nicht aber der mit dem Artenschutz und speziell dem Fischotter befasste WWF: „Offenbar hat Darmann Angst vor kritischen Rückmeldungen.“
„Die geplante Verordnung ist aus mehreren Gründen EU-rechtswidrig. Denn der Fischotter ist durch die FFH-Richtlinie streng geschützt. Ausnahmen vom Abschussverbot kann es nur geben, wenn der günstige Erhaltungszustand gegeben ist und alle anderen Maßnahmen zum Schutz der Fische nicht wirken“, sagt Johann: „Die wirkungsvollste Maßnahme gegen Schäden durch Fischotter ist die Zäunung von Fischteichen. Dies ist die einhellige Meinung von Experten. Deswegen wäre zuerst ein entsprechendes Förderprogramm für fischotterdichte Zäune wie in der Steiermark auch in Kärnten zu etablieren.“
Der günstige Erhaltungszustand muss in der gesamten Alpinzone Österreichs gegeben sein und kann nicht ausschließlich aufgrund von Zahlen aus Kärnten beurteilt werden. Durch Managementmaßnahmen darf der günstige Erhaltungszustand nicht beeinträchtigt werden. „Der Verordnungsentwurf sieht den Abschuss von 43 Fischottern jährlich vor. Das ist definitiv zu viel, weil im Fischotter-Monitoring nur 154 Fischotter eindeutig identifiziert werden konnten. Die Hochrechnung auf 361 Tiere ist eine pure Annahme aufgrund einer wissenschaftlich nicht erprobten Methodik. Bei so einer hohen Entnahme kann der günstige Erhaltungszustand keineswegs gewährleistet werden.“
„Darmann plant, dass Fischotter von März bis Oktober in Fallen lebend gefangen werden dürfen und männliche Tiere dann getötet werden dürfen. Zwischen November und Februar dürften alle Fischotter – Männchen, Weibchen und Welpen - mit dem Gewehr erlegt werden. Das wäre extrem problematisch, weil Fischotter das ganze Jahr über Welpen werfen und diese 14 Monate beim Muttertier bleiben, bis sie in der Lage sind, sich selber zu ernähren. Wenn Fischotterweibchen im Winter gejagt werden, werden verwaiste Welpen im Winter elendiglich verhungern müssen“, erklärt Johann und sagt abschließend: „Das widerspricht dem im Jagdgesetz festgelegten Zielbestimmung der Weidgerechtigkeit und dem Grundsatz des Tierschutzes. LR Darmann ist deshalb als Tierschutzreferent untragbar geworden und muss die Tierschutzagenden in der Landesregierung abgeben“, fordert Johann.
Foto: KK
Presseaussendung von: Grüne Kärnten