In der gebührenpflichtigen Kurzparkzone (blaue Zone) und in Parkstraßen (grüne Zone) kostet die erste Stunde ab 1. September nicht mehr, wie bisher, 90 Cent, sondern 1,80 Euro. Das bedeutet: Die Kurzparkzonengebühr bzw. Parkgebühr beträgt von Beginn an 90 Cent je halbe Stunde, die Mindestgebühr bleibt bei 90 Cent.
Die 15 Minuten Gratisparken bleiben unverändert. Die Höhe der Parkgebühr in den gebührenpflichtigen Parkstraßen (grüne Zone) beträgt ebenfalls 90 Cent pro halbe Stunde. Pro Kalendertag sind 7 Euro zu entrichten.
Die Klagenfurter Ostbucht ist von der Gebührenerhöhung nicht betroffen. Hier beträgt die Gebühr weiterhin 50 Cent pro halbe Stunde, pro Kalendertag 4 Euro.
Foto: Mein Klagenfurt