Bereits im November 2024 fasste der Stadtsenat aufgrund der budgetären Situation in der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee den Grundsatzbeschluss, künftig Parkgebühren in der Ostbucht einzuheben. Durch Verkehrserhebungen im Jahr 2023 ist bekannt, dass jährlich ca. 930.000 PKWs die Ostbucht frequentieren.
Heute wurde im Stadtsenat der für die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung notwendige rechtliche Rahmen vorbesprochen, sodass der Antrag zur Finalentscheidung Ende April dem Gemeinderat vorgelegt werden kann.
Diese sieht in der Ostbucht in den Sommermonaten von April bis Oktober in der Zeit von 8 bis 20 Uhr und in den Wintermonaten von November bis März in der Zeit von 8 bis 17 Uhr (somit ganzjährig) eine Parkgebührenpflicht vor. Die dortige Parkgebühr beträgt 50 Cent je halbe Stunde bei höchstens 4 Euro pro Kalendertag.
Die Entrichtung der Parkgebühr kann durch Verwendung der aufgestellten Parkscheinautomaten oder mittels der in der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee angebotenen Park-Apps erfolgen. Eine Evaluierung dieser Regelung ist nach einem Jahr vorgesehen, sodass gegebenenfalls noch Anpassungen gemacht werden können. Die Parkraumüberwachung führt, wie im Klagenfurter Zentrum, der ÖWD durch. Durch diese Maßnahme erwartet sich die Stadt Mehreinnahmen in der Höhe von rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr.
Seitens des Team Kärnten wurde bereits angekündigt, im Gemeinderat einen Abänderungsantrag einzubringen. Dieser soll sich grundsätzlich ebenfalls für die Einführung der Parkgebühren in der Ostbucht aussprechen, jedoch auch mögliche, nun entstehende gebührenfreie Alternativstandorte, wie beispielsweise den Minimundusparkplatz, oder den Lorettoparkplatz, berücksichtigen. So soll einer möglichen Verlagerung des Parkaufkommens entgegengewirkt werden.
Foto: Mein Klagenfurt