Aufgrund der Hochwassersituation am Wörthersee gilt dort weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h.
Eine Ausnahme gab es schon bisher für Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Bundesheeres, der Feuerwehr, der Wasserrettung sowie für Fahrzeuge der Linienschifffahrt. Die Ausnahme wurde nunmehr von der Schiffahrtbehörde erweitert auf „Fahrzeuge für die gewerbliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr sowie zur Erbringung sonstiger gewerblichen Leistungen mit Fahrzeugen und zwar zum Schleppen von Wasserschisportlern und sogenannten Fungeräten“.
Das Schleppen mit Fungeräten mit hoher Verdrängung (Wakesurfen, Wakeboarden) bleibt allerdings untersagt. Außerdem ist eine erweiterte Uferschutzzone von 300 Metern einzuhalten.
Foto: Mein Klagenfurt