Kinder bis 500 g Geburtsgewicht nicht Bestattungspflichtig: Am 15.10. Gedenken am Gemeinschaftsgrab.
Unter einem Sternenkind versteht man Föten/Baby bis 500 Gramm Geburtsgewicht. Da diese laut Bestattungsgesetz nicht Bestattungspflichtig sind, werden die Kleinen in Gemeinschaftsgräbern bestattet.
Für diese Kinder findet am Zentralfriedhof in Annabichl um 14.00 Uhr und am Zentralfriedhof in Villach um 15.00 Uhr bei den Gemeinschaftsgräbern ein Gedenken statt.
Foto: KK