Scherwitzl, Darmann, Malle, Köfer: Beschluss zur Novelle der Landesverfassung und neuen Geschäftsordnung im Landtagsausschuss einstimmig gefasst.
Im Sommer 2020 informierten Vertreter aller vier Landtagsparteien über das Vorhaben, die Landesverfassung und Geschäftsordnung des Kärntner Landtags zu modernisieren und noch besser an die Bedürfnisse der parlamentarischen Arbeit anpassen zu wollen. Die Verfassungsabteilung des Landes Kärnten verfasste mittlerweile die entsprechenden Gesetzestexte, Anregungen aus den Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren wurden eingearbeitet und im Herbst 2021 abschließende Gespräche zwischen den Fraktionen geführt. In der heutigen Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses konnte das gemeinschaftlich erarbeitete Paket einstimmig beschlossen werden.
„Unser gemeinsames Ziel war von Anfang an klar: Wir wollten den Kärntner Landtag weiter stärken und die Oppositionsrechte ausbauen, um weiterhin eine effektive Kontrolle durch den Landtag sicherstellen zu können. Denn Transparenz ist natürlich das oberste Gebot und die unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende Gewaltentrennung. Mit dem heutigen Beschluss stellen wir die Weichen für den Beschluss in der kommenden Landtagssitzung und das endgültige Inkrafttreten mit Jänner 2022. Kärnten wird somit weiterhin über den klar stärksten Landtag Österreichs verfügen“, so SPÖ-Klubobmann-Stellvertreter und Vorsitzender des Verfassungsausschusses im Kärntner Landtag, Andreas Scherwitzl.
FPÖ-Klubobmann Mag. Gernot Darmann zeigt sich grundsätzlich erfreut über die abschließende Einigung zur Verfassungsreform. „Die vorliegende Reform ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir Freiheitliche waren in wesentlichen Bereichen des Verhandlungsprozesses Impulsgeber und Motor. Es ist der Beharrlichkeit der FPÖ in den Verhandlungsrunden zu verdanken, dass die Informationspflicht der Landesregierung gegenüber dem Kärntner Landtag endlich ausgebaut und somit eine bessere Kontrolle der Regierung durch die Volksvertretung ermöglicht wird“, so Darmann. Er nennt beispielhaft die dringend notwendige Ausweitung der Akteneinsichtsrechte in Regierungssitzungsakte auf alle Verhandlungsgegenstände, die in die Budgethoheit des Landtages fallen, und den gemeinsamen Bericht von Landesregierung und Landesrechnungshof an den Landtag zur Erreichung der Wirkungsziele. „Im Endspurt der Verhandlungen konnten wir auch erwirken, dass der Landesrechnungshofdirektor künftig im Zuge der Landtagssitzung zu den Berichten des Landesrechnungshofes öffentlich Stellung beziehen kann. In der Gesamtheit wird durch die Verfassungsreform also gewährleistet, dass es zu einer besseren Kontrolle des Steuermitteleinsatzes kommt“, bekräftigt Darmann. Es braucht in nächster Zeit nach Ansicht des FPÖ-Klubmannes jedoch weitere Kraftanstrengungen, um die Oppositionsrechte im Landtag auf ein optimales Niveau zu heben. „Hier muss es insbesondere bei der Anforderung von Unterlagen durch den Kontrollausschuss und bei den Minderheitenrechten im Untersuchungsausschuss Verbesserungen geben, damit wir unsere Kontrollrechte im Sinne der Kärntner Bevölkerung umfassend wahrnehmen können“, erklärt Darmann.
ÖVP-Clubobmann Markus Malle sieht in der Novelle der Verfassung ein „kleines Update nach der großen Reform im Jahr 2018“. „Entscheidend ist, dass wir damit den Landtag weiter stärken – als gesetzgebende Kraft und auch als Ort der inhaltlichen Auseinandersetzung mit wichtigen Herausforderungen für das Land“, sagt Malle. Ein Beispiel: Beschlossene Enqueten müssen künftig binnen zwölf Wochen abgehalten werden. Malle: „So stellen wir sicher, dass brennende Themen rasch behandelt werden.“ Außerdem werden eindeutige Grenzen zwischen der Arbeit des Landtags und jener der Landesregierung festgeschrieben. „Regierungsmitglieder legen künftig einen jährlichen Bericht über den Umsetzungsgrad beschlossener Maßnahmen vor“, erklärt Malle. Außerdem werde die Einsicht in Regierungsakten für Landtagsabgeordnete noch klarer geregelt. Malle: „Mit diesen Regeln für das Zusammenspiel von Legislative und Exekutive geben wir den Landtagabgeordneten transparenten Einblick in die Tätigkeit der Regierung, wie es ihn in keinem anderen Bundesland gibt.“
„Das Team Kärnten hat sich bereits in der Vorperiode mit einem umfangreichen Positions- und Forderungspapier in die Diskussion bezüglich einer Demokratie-, Verfassungs- bzw. Landtagsgeschäftsordnungsreform positiv eingebracht. Auch in der aktuellen Periode haben wir versucht, uns aktiv zu beteiligen und Vorschläge zur Verbesserung der Demokratie bzw. zur Stärkung der Oppositionsrechte im Landtag zu liefern. Es braucht in der Politik klare und eindeutige Regeln, die für beide Seiten Gültigkeit haben und die von beiden Seiten respektiert werden. Die aktuellen Änderungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, betont Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer, dem neben der Erweiterung der Einsichtsrechte in Regierungssitzungsakte wichtig ist, dass man zukünftig als Interessengemeinschaft auch einen Dringlichkeitsantrag im Landtag stellen kann: „So ist es auch uns möglich, wichtige und drängende Themen umgehend zur Diskussion und Beschlussfassung in den Landtag zu bekommen.“ Für die Zukunft fordert Köfer die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit, wofür der Bund verantwortlich ist: „Transparenz ist ein höchst geeignetes und dringend notwendiges Mittel, um das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen. Überall dort, wo keine Transparenz herrscht, wird der Korruption ein Nährboden bereitet. Transparenz und Informationsfreiheit statt Amtsverschwiegenheit muss die Devise für die Zukunft sein.“
Foto: G. Eggenberger