Regierung und Sozialpartner präsentierten gestern neues Kurzarbeitsmodell, Bonus für Langzeit-Kurzarbeitende und Trinkgeldersatz für Mitarbeiter.
Zähe Verhandlungen haben die vergangenen Tage geprägt. Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie, ist erleichtert, dass die Verhandlungen mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden konnten: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser wertvollstes Gut. Mit dem neuen Kurzarbeitsmodell und den Bonuszahlungen wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir nach dem Lockdown wieder – gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – aufsperren können.“
Auf Basis der erfolgten Sozialpartnereinigung erhalten Lockdown-Betriebe die volle Kurzarbeitshilfe – unter bestimmten Voraussetzungen – bis Ende März 2022. Beginnen kann die Kurzarbeit mit 22. November 2021; Anträge können drei Wochen rückwirkend beim AMS gestellt werden. Eine Bestätigung des Steuerberaters ist ebenso wenig notwendig wie das bisher vorgesehene Beratungsverfahren.
Da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Lockdowns nicht nur einen Teil ihres Einkommens verlieren, sondern zusätzlich Trinkgeld, wird es ab Dezember im Rahmen der Kurzarbeit wieder eine Trinkgeldpauschale geben. Sie ergibt sich, indem die Bemessungsgrundlage für ihre Vergütung, aber auch für die Unternehmen zustehende Beihilfe um fünf Prozent erhöht wird. Außerdem erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit März 2020 mindestens zehn Monate in Kurzarbeit waren und im November 2021 immer noch in Kurzarbeit sind, im April 2022 einen Bonus von 500 Euro, sofern deren Bruttolohn weniger als 2.775 Euro beträgt. „Die Gastronomie ist eine der am schwersten von der Pandemie betroffenen Branchen, umso wichtiger sind diese Unterstützungsmaßnahmen für unsere Betriebe und vor allem für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, betont Sternad.
„Starthilfe“ für Saisonbetriebe“
Erfreut zeigt man sich auch über die neue Starthilfe für Saisonbetriebe. „Die bisherigen Unterstützungsleistungen haben Saisonbetriebe generell ausgeschlossen, da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuvor ein Monat lang voll entlohnt werden mussten. Nun haben wir mit der neuen ‚Starthilfe‘ zumindest eine Übergangslösung gefunden“, sagt Sigismund E. Moerisch, Obmann der WK-Fachgruppe Hotellerie. So erhalten Saisonbetriebe, die Personal zwischen 3. November und Ende des Lockdowns einstellen, vom AMS eine Starthilfe in Höhe von 65 Prozent der Arbeitskosten. Diese gebührt bis inklusive des ersten vollentlohnten Kalendermonates, also bis 31. Dezember 2021 oder 31. Jänner 2022. Danach folgt entweder eine reguläre Beschäftigung oder notfalls Kurzarbeit.
Zwar werde es auch mit diesem Modell eine große Herausforderung für die Branche, da nur ein Teil der Personalkosten refundiert wird, aber damit wurde nun zumindest ein Modell geschaffen, mit dem man arbeiten könne, so Moerisch: „Andernfalls wäre es für Saisonbetriebe nicht möglich gewesen, saisonale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch jetzt, während des Lockdowns, bereits in Beschäftigung zu nehmen.“ Mit der neuen Lösung werde der Branche die Chance gegeben, Fachkräfte halten und vor allem nach dem Lockdown wieder durchstarten zu können. Wichtig sei nun, dass Abwicklung und Auszahlung rasch und unbürokratisch erfolgen.
Neben der Unterstützung für Tourismusmitarbeiter müsse es nun aber weitere Maßnahmen geben, um die Betriebe über diese schwierige Zeit zu bringen. Die beiden gastgewerblichen Fachgruppen in der Wirtschaftskammer Kärnten fordern deshalb dringend die Finalisierung der Richtlinien für die angekündigten Wirtschaftshilfen wie Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds, Veranstalterschutzschirm oder Überbrückungsgarantien.