Beamte der Brandguppe des Landeskriminalamtes Kärnten führten die Ermittlungen am Brandort. Dabei konnte ermittelt werden, dass dieses Brandgeschehen durch eine subjektive Brandursache in fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise verursacht wurde. Es konnte festgestellt werden, dass das Objekt, trotz Absicherung durch den Eigentümer, immer wieder von Jugendlichen und unterstandslosen Personen betreten wurde.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Brandgeschehen durch eine dieser Personen verursacht wurde. Das Brandgeschehen blieb auf einen Stiegenaufgang und einen Zwischenboden im Ausmaß von ca. 2 m² beschränkt.
Zweckdienliche Hinweise zum Brandgeschehen können unter der Nr. 059133 20 3333, Journaldienst des Landeskriminalamtes, bekannt gegeben werden.
Foto: Berufsfeuerwehr Klagenfurt