Man wirft dem Klage oft vor, ein Feind der FPÖ zu sein. Das ist nicht wahr. Der Klage liebt alle Parteien gleich wenig. Wenn die FPÖ hier öfter kritisiert wird als andere, dann liegt das daran, dass sie öfter Anlass dazu gibt, weil sie öfter als andere auf die Schwächsten losgeht und weil sie oft mit falschen Zahlen sowie mit Un- oder Halbwahrheiten Propaganda betreibt. So wie der Klagenfurter Stadtrat Wolfgang Germ vor kurzem auf Facebook. Er hat ein „Taferl“ mit folgendem Inhalt gepostet: „Familie 3 Kinder. Kärntner mit Arbeit: 2.695,29 Euro. Asylanten ohne Arbeit: 2.498,30 Euro.“ Der FPÖ-Politiker schrieb dazu: „Was hier passiert auf dem Rücken der Steuerzahler, ist ein Wahnsinn. Die einzige Möglichkeit ist, teilen und verbreiten!“
Das ist ein typisches Beispiel für Manipulation. Es fängt schon damit an, dass es „Asylanten“ nicht gibt. Es gibt Asylbewerber und Asylberechtigte. „Asylant“ ist eine abwertende Bezeichnung für all diese Menschen. Geprägt wurde der Begriff in den 70er Jahren, als manche Politiker unbedingt zwischen „guten“ und „schlechten“ Schutzsuchenden unterscheiden wollten. Die „guten“ kamen aus dem Ostblock, die „schlechten“ aus der Dritten Welt. Dass auch große Tageszeitungen wie die „Krone“ den Begriff verwenden, macht ihn nicht richtiger oder weniger bösartig. Neben der Begrifflichkeit stimmen auch die Zahlen nicht wirklich.
Schauen wir uns die echten Zahlen in Kärnten an:
Asylbewerber: Das sind jene Menschen, die um Asyl ansuchen, aber noch keines gewährt bekommen. Asylverfahren können Jahre dauern und viele werden abgelehnt. Wenn diese Asylbewerber in einem Gasthaus oder einem Flüchtlingsquartier untergebracht sind, wo sie mit Essen versorgt werden, bekommen sie pro Person 40 Euro Taschengeld monatlich. Eine fünfköpfige Familie kriegt also 200 Euro. Leben diese Asylbewerber in so einer Einrichtung, müssen sich aber um das Essen selber kümmern, kriegt sie 180 Euro pro Person und Monat für den Kauf von Lebensmitteln. Sind Asylbewerber individuell untergebracht, also zB in einer Privatwohnung, Bekommt eine Einzelperson 110, und eine Familie 220 Euro Mietzuschuss. Erwachsene bekommen zusätzlich 180 Euro Verpflegungsgeld, Kinder 80 Euro. Dazu kommt noch pro Person eine jährliche Beihilfe zum Kauf von Kleidung in der Höhe von 150 Euro sowie ein jährlicher Zuschuss für schulpflichtige Kinder in der Höhe von ebenfalls 150 Euro. Geht man von zwei Erwachsenen mit drei schulpflichtigen Kindern aus, die in einer Privatwohnung leben, kommt diese Familie also auf 920 Euro pro Monat. Asylwerber haben KEINEN Anspruch auf Leistungen wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Heizkostenzuschuss, Sozialhilfe oder Wohnbeihilfe.
Asylberechtigte: Wer in Österreich Asyl gewährt kriegt, ist Inländern sozialrechtlich gleichgestellt. Dann kann man unter anderem die Mindestsicherung beantragen. Um Mindestsicherung zu bekommen, müssen Asylberechtigte verpflichtend an Deutsch- und Integrationskursen teilnehmen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Mit der Mindestsicherung kann eine fünfköpfige Familie von Asylberechtigten tatsächlich in die Nähe des von Germ geposteten Werts kommen - so wie auch eine einheimische Familie, die Mindestsicherung bezieht.
Das Problem an Germs Zahlenspiel ist, dass es unseriös ist. Er wirft nicht nur Asylbwerber und Asylberechtigte in einen Topf, sondern er verschweigt auch, wie sich seine „Kärntner“ Familie zusammensetzt. Ist es ein Einverdiener-Haushalt? Arbeiten die Erwachsenen Teilzeit oder Vollzeit? Welche Sozialleistungen bezieht die Familie? Ohne all diese Informationen sind Vergleiche mit „Asylanten“ komplett sinnlos. Und wichtiger noch: Germ zeigt keine Lösungen auf, sondern will die Menschen nur zornig machen. Wir sollten aber nicht im Zorn Politik machen, sondern sachlich und an Lösungen orientiert.
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