Österreich plant erstmalige Öffnung des Online-Glücksspielmarktes 2029
Das würde auf ein Ende des bisherigen Glücksspielmonopols hinauslaufen, das im Onlinebereich aktuell bei win2day liegt. Die Plattform gehört den Österreichischen Lotterien und damit indirekt auch der Casinos Austria. Entsprechend kritisch reagierte der teilstaatliche Glücksspielkonzern auf die bekannt gewordenen Pläne.
Der Entwurf sieht offenbar keine kleine Korrektur am bestehenden System vor, sondern eine echte Öffnung des Marktes. Neben win2day könnten künftig mehrere Anbieter eine österreichische Lizenz erhalten. Eine fixe Obergrenze für die Zahl der Konzessionen ist nach den bisher bekannten Plänen nicht vorgesehen.
Damit würde sich der Online-Glücksspielmarkt in Österreich deutlich verändern. Statt eines einzigen legalen Anbieters gäbe es künftig mehrere zugelassene Plattformen, die miteinander konkurrieren. Für Spieler würde das mehr Auswahl bedeuten, für Anbieter aber auch mehr Druck, sich über Angebot, Seriosität und Konditionen voneinander abzuheben.
Für den Staat wäre eine solche Öffnung ebenfalls interessant. Je mehr Anbieter in ein offizielles Lizenzsystem wechseln, desto besser lassen sich Umsätze, Abgaben und Spielerschutz kontrollieren. Genau darin dürfte einer der Hauptgründe liegen, warum die Marktöffnung nun überhaupt ernsthaft diskutiert wird.
Die geplante Öffnung würde bisherigen internationalen Anbietern nicht automatisch einen freien Zugang zum österreichischen Markt ermöglichen. Wer künftig legal anbieten möchte, müsste sich um eine österreichische Lizenz bewerben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Damit würde aus dem heutigen Nebeneinander von Monopol, geduldeten internationalen Angeboten und rechtlichen Grauzonen ein klarer reguliertes Modell entstehen. Ein Casino ohne Einschränkungen, wie es viele Nutzer aus Österreich derzeit bei internationalen Plattformen suchen, wäre unter einem neuen Lizenzmodell also nicht einfach unverändert vorgesehen.
Anbieter, die bislang ohne österreichische Konzession aktiv waren, könnten sich nach dem Entwurf zwar grundsätzlich um eine Lizenz bemühen. Dafür müssten sie jedoch offene Abgaben begleichen und rechtskräftige Urteile österreichischer Gerichte erfüllen.
Gemeint sind damit unter anderem erfolgreiche Spielerschutzklagen und Rückforderungen, die bisher noch nicht vollständig abgewickelt wurden. Für den Markt wäre das ein wichtiger Unterschied zum heutigen Zustand. Eine größere Auswahl an legalen Anbietern könnte künftig zwar entstehen, aber eben nicht ohne neue Pflichten, Abgaben und Vorgaben.
Neben der Vergabe neuer Lizenzen sieht der Gesetzesentwurf auch umfangreiche Maßnahmen zum Spielerschutz vor. Viele Regelungen, die bisher vor allem für stationäre Glücksspielangebote galten, sollen künftig auch auf den Online-Bereich ausgeweitet werden.
Geplant ist unter anderem eine deutliche Senkung der Einsatzlimits. Nach dem aktuellen Entwurf soll der maximale Einsatz pro Spiel von zehn auf zwei Euro reduziert werden. Darüber hinaus sind ein zentrales Sperr- und Limitregister, längere Abkühlphasen während des Spielens sowie weitere Kontrollmechanismen vorgesehen.
Konkrete Details zur technischen Umsetzung dieser Maßnahmen sind bislang allerdings noch nicht bekannt. Der grundsätzliche Ansatz erinnert jedoch an das Modell in Deutschland, wo bereits zentrale Sperrsysteme, Einzahlungslimits und weitere Schutzmechanismen für den regulierten Online-Glücksspielmarkt eingeführt wurden.
Parallel zur möglichen Marktöffnung soll auch der nicht lizenzierte Bereich stärker eingeschränkt werden. Der Entwurf sieht vor, dass Anbieter ohne österreichische Lizenz künftig konsequenter blockiert werden können.
Geplant sind unter anderem Sperren illegaler Webseiten sowie Maßnahmen gegen Zahlungsströme zu nicht zugelassenen Plattformen. Damit soll verhindert werden, dass Spieler trotz neuer legaler Angebote weiterhin in den unregulierten Markt ausweichen.
Für Österreich wäre das ein deutlicher Schritt hin zu einem stärker kontrollierten Online-Glücksspielmarkt. Die Marktöffnung soll also nicht einfach mehr Anbieter zulassen, sondern zugleich klarer zwischen lizenzierten und nicht lizenzierten Angeboten unterscheiden.
Kritik gibt es vor allem daran, dass sich künftig auch Anbieter um eine österreichische Lizenz bewerben könnten, die bisher ohne entsprechende Konzession am Markt aktiv waren. Nach dem Entwurf wäre das grundsätzlich möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen offene Abgabenschulden ebenso wie rechtskräftige Urteile österreichischer Gerichte.
Vonseiten der Casinos Austria wurde diese Möglichkeit gegenüber der Zeitung Standard scharf kritisiert. Sprecher Patrick Minar sprach in diesem Zusammenhang von einer „Belohnung für Rechtsbrecher“. Gemeint ist damit, dass Anbieter, die bislang ohne österreichische Lizenz tätig waren, nachträglich offene Abgaben begleichen, Verfahren bereinigen und sich anschließend dennoch um eine offizielle Lizenz bewerben könnten.
Für die betroffenen Unternehmen würde damit zunächst eine wirtschaftliche Abwägung entstehen. Sie müssten prüfen, welche Forderungen noch offen sind, welche Steuern nachgezahlt werden müssen und ob sich eine Bewerbung um eine österreichische Lizenz trotzdem lohnt. Im Raum stehen laut Bericht offene Forderungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro.
Eine zentrale Frage bleibt, wie offene Forderungen gegen bisherige Anbieter tatsächlich durchgesetzt werden können. Viele internationale Glücksspielanbieter, die auch von österreichischen Spielern genutzt werden, haben ihren Sitz nicht in Österreich. Häufig geht es dabei um Unternehmen mit Sitz in Malta, weil dort zahlreiche Online-Glücksspielanbieter registriert sind.
Relevant wird in diesem Zusammenhang die sogenannte Bill 55. Dieses maltesische Gesetz soll Anbieter mit Sitz in Malta vor der Vollstreckung bestimmter ausländischer Urteile schützen. Für österreichische Spieler ist das vor allem dann problematisch, wenn ihnen von heimischen Gerichten bereits Rückzahlungen zugesprochen wurden, diese Forderungen aber im Sitzstaat des Anbieters durchgesetzt werden müssten.
Der Gesetzesentwurf des Finanzministeriums sieht nach dem Bericht vor, dass Anbieter vor einer möglichen Lizenzvergabe auch rechtskräftige Leistungsurteile erfüllen müssen. In der Praxis stellt sich damit die Frage, ob und wie solche Urteile vollstreckt werden können, solange Bill 55 in Malta gilt.
Für die geplante Marktöffnung ist das ein heikler Punkt. Einerseits sollen bisherige Anbieter unter bestimmten Bedingungen in ein österreichisches Lizenzsystem überführt werden. Andererseits stehen noch Rückforderungen und offene Verfahren im Raum, deren Durchsetzung gerade bei maltesischen Unternehmen schwierig sein kann.
Bis zu einer tatsächlichen Marktöffnung bleibt allerdings noch einiges offen. Der aktuelle Entwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz, sondern muss weiter politisch verhandelt und anschließend durch das parlamentarische Verfahren gebracht werden.
Dabei könnten sich einzelne Punkte noch verändern. Das betrifft etwa die konkreten Lizenzbedingungen, die geplanten Schutzmaßnahmen, den Umgang mit bisherigen Anbietern und die Übergangsphase bis zur Vergabe neuer Konzessionen.
Auch der Zeitplan ist noch nicht endgültig geklärt. Zwar ist im Entwurf von neuen Lizenzen ab 2029 die Rede, die weitere politische Abstimmung kann daran aber noch Änderungen bringen. Sicher ist bislang nur, dass die Diskussion über das österreichische Glücksspielmonopol wieder deutlich an Fahrt aufgenommen hat.