4.000 Beratungen, 378 Patientenakte und 783.500 Euro Entschädigungszahlungen: So lesen sich die „nüchternen“ Fakten zum Bericht 2021 der Kärntner Patientenanwaltschaft.
„Hinter diesem statistischen Zahlenwerk steckt natürlich sehr viel mehr – etwa die Entwicklung der medizinischen Qualitätssicherung oder das Engagement der Kärntner Patientenanwaltschaft“, erklärte Gesundheitsreferentin Beate Prettner heute im Rahmen der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung. „Die Patientenanwaltschaft mit Angelika Schiwek an der Spitze ist ein verlässlicher Partner von verunsicherten Patientinnen und Patienten. Als eben dieser verlässliche Partner hat die Patientenanwaltschaft im Jahr 2021 wie selbstverständlich eine Vielzahl zusätzlicher Beratungs- und Unterstützungsleistungen übernommen: Die Coronapandemie, die unser Leben seit nunmehr fast drei Jahren mitbestimmt, hat auch die Anwaltschaft vor neue Herausforderungen gestellt. Das Gros aller Anfragen stand mit der Pandemie in Verbindung“, so die Gesundheitsreferentin.
Umso erfreulicher sei es, dass im Vorjahr trotz Coronakrise ein Rückgang medizinischer Beschwerdegründe im intramuralen und extramuralen Bereich verzeichnet werden konnte. „Wir alle sind bemüht, Anlässe für Beschwerden auf ein Minimum zu reduzieren. Dass ein so deutlicher Rückgang aber just in einer Hochphase der Pandemie gelingt, in einer Zeit also, in der das Personal über Monate am und über dem Limit arbeitet, ist beachtlich“, sagte Prettner. Tatsächlich sanken die Beschwerdefälle um 20 Prozent – und zwar um rund 100 (von im mehrjährigen Schnitt 470 auf 378). 187 entfielen dabei auf den Krankenanstaltenbereich, 70 auf den niedergelassenen Bereich und 121 auf Sonstige (Versicherungen, Patientenverfügungen, Krankenkassen, Flugrettung etc.). Gestiegen ist allerdings die Entschädigungssumme – und zwar auf einen Rekordwert von besagten 783.500 Euro.
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