Mit 1. Oktober bringt die Novelle der Straßenverkehrsordnung Verbesserungen und mehr Verkehrssicherheit für alle, die zu Fuß, mit Rollstuhl oder Fahrrad mobil sind, informiert die Mobilitätsorganisation VCÖ. Unter anderem wird der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden klar definiert und Lkw dürfen im Ortsgebiet nur mehr im Schritttempo rechts abbiegen. Auch für Kinder bringt die StVO-Novelle mehr Sicherheit, wie die einheitlichen Regeln für die Schulstraße und, dass Erwachsene mit dem Fahrrad neben einem radfahrenden Kind fahren dürfen. Der VCÖ betont, dass bei der StVO aber noch weitere Verbesserungen nötig sind.
"Diese StVO-Novelle bringt Verbesserungen, die es in anderen Ländern bereits gibt. Sie ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen", stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest und ergänzt: "Gehen und Radfahren sind die gesündeste, klimafreundlichste und kostengünstigste Form der Mobilität. Gerade in Zeiten der Klima- und Energiekrise ist es wichtig, dass es für die Bevölkerung so einfach wie möglich ist, sicher zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil zu sein."
Insgesamt begrüßt der VCÖ die StVO-Novelle, weil damit auch die Verkehrssicherheit für Kinder und alle, die zu Fuß, mit Rollstuhl und Fahrrad mobil sind, verbessert wird. So dürfen künftig Lkw im Ortsgebiet nur in Schritttempo rechts abbiegen, auf Gehsteigen und Gehwegen haben Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang gegenüber Kfz, die etwa aus Garagenausfahrten kommen.
In den Gehsteig hineinragende Fahrzeuge sind eine Schikane für alle, die mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen unterwegs sind. Muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden, kann das zu gefährlichen Situationen führen. Mit der StVO-Novelle ist nun klargestellt, dass parkende Fahrzeuge nicht mehr in den Gehsteig hineinragen dürfen. Der Gehsteig darf nur dann für eine kurze Ladetätigkeit genutzt werden, wenn eine Mindestbreite von 1,5 Metern frei bleibt. Zudem sieht die StVO-Reform vor, dass bei Ampelschaltungen auch auf Fußgängerinnen und Fußgänger Rücksicht zu nehmen sind. Vielerorts sind Grünphasen bei Fußgängerampeln zu kurz, vor allem für ältere Menschen, erinnert der VCÖ.
Klarheit schafft die Straßenverkehrsordnung nun auch beim Mindestabstand für das Überholen von Radfahrenden. Außerhalb des Ortsgebiets beträgt dieser mindestens 2 Meter, im Ortsgebiet mindestens 1,5 Meter. Dieser darf nur unterschritten werden, wenn das Fahrrad mit höchstens 30 km/h überholt wird.
Es ist nun für die Gemeinden und Städte einfacher eine Schulstraße zu verordnen und damit die Sicherheit für die Kinder zu erhöhen. Dabei wird die Straße vor der Schule eine halbe Stunde vor Schulbeginn für den Kfz-Verkehr gesperrt. Es gibt nun einheitliche Regeln für die Schulstraße und ein eigenes Verkehrsschild. In Südtirol gibt es bereits seit über 30 Jahren viele Schulstraßen, in Österreich erst ein paar wenige. Ebenfalls wichtig für die Sicherheit von Kindern: Erwachsene dürfen nun im Ortsgebiet neben dem radfahrenden Kind mit dem Fahrrad fahren.
Und in Österreich wird nun eingeführt, was es in den Niederlanden seit 30 Jahren gibt und unter anderem auch in der Schweiz, Belgien, Deutschland und Frankreich: Der Grünpfeil. Bei Kreuzungen mit Grünpfeil kann man mit dem Fahrrad auch bei roter Ampel rechts abbiegen, sofern es die Verkehrssituation erlaubt.
Ein wichtiger nächster Schritt, insbesondere für mehr Sicherheit für die Kinder, ist die Ausweitung des Halte- und Parkverbots vor Schutzwegen von derzeit fünf auf zehn Metern, betont der VCÖ. Da die Zahl hoher SUV und durch den Online-Handel von Lieferwagen stark zugenommen hat, wird Autofahrerinnen und Autofahrern immer wieder die Sicht auf Kinder verstellt, die einen Schutzweg überqueren möchten. Dadurch kommt es zu gefährlichen Situationen. Auch sollte es für Gemeinden und Städte einfacher werden, großflächig Tempo 30 zu verordnen sowie Einbahnen für den Radverkehr zu öffnen, wie das beispielsweise in Belgien und in der Schweiz der Fall ist.
Der VCÖ hat die wichtigsten StVO-Änderungen, die ab 1. Oktober gelten werden, auf der VCÖ-Website zusammengestellt: www.vcoe.at/stvo
Foto: Mein Klagenfurt