Pressemeldungen September 2026
Streit um Küchenablöse: AK Kärnten holt 2.400 Euro für Mieterin zurück
Eine widersprüchliche Vereinbarung über die Küche einer Mietwohnung sorgte für Ärger bei einer Kärntnerin. Zu Beginn ihres Mietverhältnisses hatte die Frau 2.400 Euro für die bereits vorhandene Küche bezahlt. Als sie ihren Mietvertrag nicht verlängern wollte und der Auszug bevorstand, wollte die Vermietung die Küche jedoch behalten.
Nachträglich legte die Vermietung laut AK Kärnten einen Küchenmietzins fest und zog diesen von der ursprünglich bezahlten Ablöse ab. Die Mieterin sollte deshalb nur einen Teil ihrer 2.400 Euro zurückbekommen und wandte sich an die Mietrechtsexperten der AK Kärnten.
AK-Juristin Jasmin Rainbacher erklärt den Unterschied zwischen einer Ablöse und einer Möbelmiete: „Es kann entweder eine Möbelablöse vereinbart werden oder eine Möbelmiete. Wurde die Küche abgelöst, geht sie in das Eigentum der Mieterin über. Sie muss beim Auszug grundsätzlich mitgenommen werden. Bei einer vereinbarten Küchenmiete bleibt die Küche hingegen Eigentum der Vermietung und bei Mietende in der Wohnung.“
Im konkreten Fall war die Vertragsgestaltung laut AK widersprüchlich. Zudem war kein konkreter Küchenmietzins vereinbart worden. Die AK-Juristin stellte der Mieterin deshalb ein Schreiben zur Weiterleitung an die Vermietung zur Verfügung. Das zeigte Wirkung: Die Vermietung zahlte die gesamten 2.400 Euro zurück. Gleichzeitig bleibt die Küche in der Wohnung.
AK-Präsident Günther Goach weist darauf hin, dass bei Küchen und anderen Einrichtungsgegenständen klar geregelt sein sollte, was vereinbart wurde: „Bei Ablösen und mitvermieteten Einrichtungsgegenständen sollte im Mietvertrag eindeutig festgehalten sein, was vereinbart wurde. Eine nachträgliche Umwandlung kann nicht einfach einseitig vorgenommen werden.“
Bei widersprüchlichen Forderungen rund um Möbelablösen oder die Rückzahlung der Kaution können sich Betroffene kostenlos an die AK-Mietrechtsberatung wenden. Diese ist unter 050 477-2001 oder mietrecht@akktn.at erreichbar.
Foto: AK Kärnten/Helge Bauer und Symbolbild