Die Firma hatte drei Gewerbe angemeldet: Baugewerbe, Bauträger und Immobilienmakler. Obwohl für das Baugewerbe ein Kollektivvertrag gilt, wurden nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend eingestuft und entlohnt. Ein besonders signifikanter Fall war der eines Mannes, der als „technischer Leiter“ beschäftigt wurde.
„Der Betroffene war seit 2016 im Unternehmen angestellt, erhielt aber zumindest in den drei Jahren vor der Insolvenz des Unternehmens im Schnitt rund 1.300 Euro weniger Gehalt als ihm laut Kollektivvertrag zugestanden wäre.“
„Aufgrund der Verjährungsfrist konnten wir nur Ansprüche über die letzten drei Jahre geltend machen. Was in Summe mehr als 50.000 Euro ausgemacht hat“, so Bernlieger, der insgesamt knapp 93.000 Euro für den Betroffenen herausgeholt hat. „Die Summe setzt sich zusammen aus der Entgeltdifferenz, offenen Entgelten, Beendigungsansprüchen und Zinsen.“
AK-Präsident Günther Goach unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften in Unternehmen: „Dieser Fall bekräftigt erneut die Effektivität der kostenfreien Unterstützung durch die Expertinnen und Experten der AK Kärnten, indem wir erfolgreich die Rechte unserer Mitglieder vertreten.“
Foto: Mein Klagenfurt