Zurzeit wenden sich vermehrt Beschäftigte aus den Pflege- und Gesundheitsberufen an die AK Kärnten, weil ihnen fachspezifische Weiterbildung während der Arbeitszeit verwehrt wird.
Eine neue gesetzliche Regelung stellt klar: Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen gilt für Beschäftigte mit einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag als Dienstzeit.
„Dies bietet nicht nur rechtliche Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern fördert auch eine Kultur des Lernens und der Entwicklung innerhalb der Unternehmen“, so AK-Präsident Günther Goach und betont: „Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt in Richtung gerechterer Arbeitsbedingungen. Es ist entscheidend, dass Beschäftigte ihre Rechte kennen und nutzen – unsere Expertinnen und Experten stehen AK-Mitgliedern beratend zur Seite!“
Wie aus Zahlen der Statistik Austria hervorgeht, sinkt betriebliche Weiterbildung kontinuierlich. AK-Bildungsreferent Daniel Weidlitsch kennt die Ursachen: „Das Fehlen verantwortlicher Personen oder Einheiten in den Betrieben, gepaart mit geringen Budgets für Weiterbildung und unzureichenden Bedarfsanalysen, führt oft dazu, dass betriebsinterne Weiterbildungen zunehmend seltener stattfinden.“ Was Goach nicht nur bedauert, sondern auch kritisiert:
Er verweist auf das fachspezifische, gesundheits- und persönlichkeitsbildende Programm der AKademie, dass sich vor allem an Beschäftigte im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich richtet.