Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen bleiben die geltenden Zugangs- und Besucherregelungen in den Spitälern der KABEG weiterhin aufrecht. Im Fokus steht der Schutz von Patienten und Mitarbeiter.
Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage bleiben in den KABEG-Spitälern die Zugangs- und Besucherregelungen weiterhin aufrecht. Im besonders sensiblen Krankenhausumfeld sind sowohl ein 3-G-Nachweis als auch strikte Hygienevorschriften und Verhaltensmaßnahmen zentrale Maßnahmen zum Schutz von Patienten und Mitarbeiter.
Zugangsregel
Unabhängig ob stationärer, tagesklinischer oder ambulanter Patient, Begleitperson oder Besucher: Für alle gilt die 3-G-Regel: geimpft, genesen oder getestet. Bei letzterem Punkt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Selbsttests (Wohnzimmertests) akzeptiert werden können. Die Nachweise werden an den Eingängen kontrolliert.
Für unterstützungsbedürftige Patienten oder minderjährige Kinder sind maximal zwei Begleitpersonen zugelassen. Diese müssen ebenso den entsprechenden Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen. Ausnahmen gelten hier allerdings für Begleitpersonen bei lebenskritischen Ereignissen, bei der Geburt und im palliativen Bereich.
Besucherregelungen
Zu beachten sind auch die geltenden Besucherregelungen in den KABEG-Spitälern: Pro Patient ist ein Besuch pro Tag erlaubt. Der Besuch ist am Vortag an der jeweiligen Station anzumelden (für das Wochenende am Freitag!).
Verhaltensregeln weiterhin unbedingt beachten
Zudem sind die generellen Verhaltensregeln – Tragen einer FFP2-Maske, Einhalten der Abstandsregeln und Hygienevorschriften – unbedingt zu beachten. „Wir appellieren an die Bevölkerung, weiterhin achtsam zu sein und die Regelungen einzuhalten, damit wir größtmögliche Sicherheit in den Spitälern gewährleisten können,“ so KABEG-Vorstand Dr. Arnold Gabriel.
Foto: Mein Klagenfurt