Scherwitzl: Beschluss im Ausschuss bringt Reform der Wahlordnungen für Gemeinderats- und Landtagswahlen auf Schiene. Endgültiger Beschluss in der Landtagssitzung.
„Der Rechts- und Verfassungsausschuss im Kärntner Landtag hat heute die Reform der Wahlordnungen für Gemeinderats- und Landtagswahlen einstimmig beschlossen. Vorbehaltlich des Beschlusses in der nächsten Landtagssitzung treten diese also bereits für die kommenden Wahlen in Kraft“, gibt der Vorsitzende des Ausschusses, SPÖ-Klubobmann-Stv. Andreas Scherwitzl, heute im Anschluss an die Sitzung bekannt.
„Ein erklärtes Ziel war es, Vereinfachungen organisatorischer Natur vorzunehmen, was die durchführenden Gemeinden und Behörden massiv entlasten wird. So entfallen künftig etwa die Unterscheidungen in männliche und weibliche Wahlberechtigte oder die Kundmachungen in den Häusern. Die Kostenersätze für die Wahlbehörden werden pauschaliert, was es leichter machen wird, die benötigte Zahl an Mitgliedern zu stellen. Änderungen gibt es auch bei der Briefwahl: Sie wird einschließlich der Stimmenauszählung nunmehr rein über die Gemeindewahlbehörden erfolgen. Es wird also vor Ort gemeinsam mit den übrigen Stimmen ausgezählt“, führt Scherwitzl einige der wesentlichsten Neuerungen auf.
„Weiters streben wir die Vereinheitlichung der Bestimmungen der Landtagswahlordnung, der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung und der Nationalrats-Wahlordnung an. Das wird das jeweilige Wahlprozedere für die Wählerinnen und Wähler nachvollziehbarer machen“, so Scherwitzl.
Auch auf die Möglichkeit eines Andauerns der Covid-Pandemie während der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen im Februar 2021 wurde Rücksicht genommen: „Es wird ein Hygieneleitfaden seitens der Landesregierung erstellt, der die gefahrlose Durchführung und die gefahrlose Teilnahme an der Wahl sicherstellen soll.“
„Ich bedanke mich bei allen Landtagsparteien und ihren Vertreterinnen und Vertretern für das konstruktive Gesprächsklima und die gemeinschaftlich erarbeiteten Neuerungen. So stellen wir gemeinsam sicher, dass Wahlen in Kärnten optimal durchführbar sind und alle Kärntnerinnen und Kärntner von ihrem demokratischen Mitspracherecht Gebrauch machen können“, schließt Scherwitzl.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv