Verwirrung im Gailtal über behördlichen Quarantänebescheid
Statement der LK Kärnten zum Thema „Quarantäne für Gailtaler Landwirte“:
Aufgrund zahlreicher Medienanfragen und einer unter den bäuerlichen Betrieben herrschenden Verunsicherung bezüglich der Auswirkungen der über Gailtaler Betriebe verhängten Quarantäne auf die Bewirtschaftung möchte die LK Kärnten folgendes festhalten:
- In einem Gespräch von LK-Präsident Johann Mößler mit dem Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, konnte das Missverständnis ausgeräumt werden, dass die Stallarbeit von Personen unter Quarantäne nicht möglich wäre.
- Die tägliche Versorgung der Tiere durch die Betriebsführerfamilie ist damit sichergestellt.
- Darüber hinaus wurde bereits im März bzw. April seitens der Bundesministerin Köstinger in Absprache mit dem Gesundheitsministerium klargestellt, dass für die systemrelevante Landwirtschaft eine sogenannte „Arbeitsquarantäne“ gilt.
- Diese sieht eindeutig vor, dass die Bewirtschaftung der Betriebe unter Einhaltung der COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen auch im Fall einer Quarantäne möglich ist.
- Grundvoraussetzung dafür ist, dass es zu keinen Kontakten mit Dritten (betriebsfremden Personen) kommen darf.