Am 1. Oktober wird die österreichische Bundesverfassung 100 Jahr alt. Grundlegende Bestimmungen über den Aufbau des Staates, der Demokratie und der Gerichtsbarkeit sind im Bundes-Verfassungsgesetz, das am 1. Oktober 1920 beschlossen wurde, verankert. „Die Verfassung ist das Herz unserer Demokratie. Sie bietet zugleich Schutz, wie auch Freiheit und definiert Rechte und Pflichten für den Einzelnen. Eine Errungenschaft, auf die wir als Österreicher stolz sein können und die es zu wahren gilt“, so AK-Präsident Günther Goach.
Am Anfang der österreichischen Republik standen ereignisreiche Jahre: 1918 bekamen alle Frauen und Männer das Wahlrecht und der Achtstundentag wurde beschlossen. Die Verfassung von 1920 legte erstmals die Gleichheit aller Bürger fest und auch das AK-Gesetz trat am 9. Juni 1920 in Kraft.
„100 Jahre Verfassung und Arbeiterkammer – beides sind bis heute Grundfesten mit klaren, unabdingbaren Rechten für die Menschen und das Fundament für den modernen österreichischen Sozialstaat“, so Goach und betont: „Speziell in Krisenzeiten, wie wir sie derzeit erleben, kommt diesen 100 Jahre alten Errungenschaften eine noch größere Bedeutung zu.“
Livestream zu Verfassungsarchitekt Kelsen
Als „Architekt“ der Bundesverfassung kann der Rechtswissenschaftler Hans Kelsen bezeichnet werden. Der Rechtshistoriker Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski hat eine Biografie über das Leben des bedeutenden Rechtsphilosophen aufgelegt. In einem Studiogespräch auf Radio AGORA erläutert Olechowski die sozialpolitischen Gegebenheiten der Verfassungswerdung, die Besonderheiten dieses Verfassungsgesetzes und welchen bedeutenden Anteil Hans Kelsen daran hatte.
PANOPTIKUM Bildung – Livestream auf Radio AGORA:
„Architekt(ur) der Österreichischen Bundesverfassung - 100 Jahre Bundesverfassung & Hans Kelsen“; Freitag, 2. Oktober 2020 – 18 bis 19 Uhr; Livestream Radio AGORA: http://agora.at/Livestream