Presseaussendung von: LHStv.in Prettner
LHStv.in Prettner: Menschen dort unterstützen, wo es dringend notwendig ist.
Klagenfurt (LPD). „Auch unter schwierigsten finanziellen Rahmenbedingungen, die Sparsamkeit erfordern, darf auf sozial benachteiligte Kärntnerinnen und Kärntner nicht vergessen werden. Es ist wichtig, sie dort zu unterstützen, wo es dringend notwendig ist. Daher wurde der Heizzuschuss für einkommensschwache Haushalte auch heuer sichergestellt, Anträge sind ab sofort bis zum 27. Februar 2017 möglich“, erklärte heute, Dienstag, Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner.
Die Förderhöhen betragen 180 (großer Heizkostenzuschuss) beziehungsweise 110 Euro (kleiner Heizkostenzuschuss). Die Einkommensgrenzen für den Bezug des Zuschusses in der Höhe von 180 Euro orientieren sich wie bisher an der Höhe der Ausgleichszulage für Alleinstehende und Personen in Haushaltsgemeinschaft sowie an der Höhe der Kinderzulage 2016.
„Gerade die Heizkosten stellen für Kärntnerinnen und Kärntner mit geringen Einkommen eine enorme finanzielle Herausforderung dar, die nur schwer bewältigt werden kann. Diese Menschen sollen mit dem Zuschuss entlastet und unterstützt werden“, sagte die Sozialreferentin. Die Antragseinbringung und -prüfung erfolgt ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt.
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