Presseaussendung von: NEOS
Strolz: Wir werden trotz Gegenwind ins Parlament einziehen
Wien (OTS) - Nachdem die erste Beschwerde von NEOS von der Regulierungsbehörde Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) mit dem - wenig überzeugenden - Argument, sie könne die Arbeit des ORF erst im Nachhinein überprüfen, zurückgewiesen wurde, wird NEOS am 26.09.2013 eine neuerliche Beschwerde bei der KommAustria einbringen. NEOS-Chef und Spitzenkandidat Matthias Strolz: "Wir bringen die Beschwerde noch heute Nacht ein - unmittelbar nach der letzten Diskussionsrunde der Wahl-spezial-Serie. Nun liegen die Fakten, die allesamt bereits vor Wochen absehbar waren, auf dem Tisch und die KommAustria wird einen Urteilsspruch fällen müssen."
Hatte der ORF die Nichtberücksichtigung von NEOS in einer Stellungnahme im ersten Verfahren noch damit begründet, NEOS würde nach den Meinungsumfragen den Einzug in den Nationalrat nicht schaffen, wurde eine Teilnahme von NEOS-Spitzenkandidat Matthias Strolz an der letzten "Konfrontation" am 26.09.2013 - trotz der durch
die Absage von drei vorgesehenen Diskutanten zahlreich vorhanden gewesenen "leeren Stühle", ohne Angabe von Gründen verweigert. Dies, obwohl zuletzt alle Meinungsumfragen davon ausgehen, dass NEOS den Einzug in den Nationalrat schafft.
Matthias Strolz: "Der Schaden für unsere Bürgerbewegung ist - zumindest was diesen Wahlgang betrifft - bereits angerichtet und nicht mehr wieder gut zu machen. Wir werden den Einzug in den Nationalrat trotz Gegenwind schaffen. Wir NEOS verstehen uns als eine Demokratiebewegung. Wir kämpfen hier daher auch für die Rechte neuer Bewegungen. Auch solche, die nach uns kommen. Österreich wird sich in den nächsten Jahren umfassend erneuern. Die beharrenden Kräfte können sich gegen den Wandel der Zeit stemmen, sie können jedoch die Zukunft nicht verhindern. Wir NEOS werden Landebahnen für die Zukunft bauen. Demokratie braucht faire Rahmenbedingungen. Und dafür werden wir kämpfen!"
NEOS wird diese Ungleichbehandlung durch den ORF auch nach der Wahl nicht auf sich beruhen lassen und die Frage - im Falle einer neuerlich negativen Entscheidung der Regulierungsbehörde - vor den Verwaltungsgerichtshof bringen.
Foto: NEOS