Zwischenzeitlich liegt der Prüfbericht der Internen Revision dazu vor. Die Interne Revision kommt in ihrer Stellungnahme zum Ergebnis, dass die Marktkoordinatorin vollkommen korrekt und ordnungsgemäß gehandelt hat.
Die Prüfstelle kommt im Rahmen der durchgeführten Prüfung zu folgenden wesentlichen Aussagen:
- In Bezug auf das Handeln der Abteilung Baurecht, Gewerberecht/Marktverwaltung im Zusammenhang mit der prüfungsgegenständlichen Vergabe der Sanitäranlagen bei den Christkindlmärkten 2023 und 2024 gibt es seitens der Internen Revision keine Gründe für Beanstandungen.
- Den internen Vorgaben für die Auftragsvergabe wurde entsprochen.
- Der insgesamte Anstieg des Ausgabenvolumens für die Sanitäranlagen seit 2023 ist dem größeren Leistungsumfang, resultierend aus dem Maßnahmenkatalog des Märkte-Leitbildprozesses, geschuldet.
- Der Angebotsvergleich lässt den Schluss zu, dass die Leistung 2023 zu einem vergleichsweise niedrigen Preis angeboten wurde, während sich dieser Preis im Folgejahr 2024 dem branchenüblichen Niveau angepasst hat.
Die Interne Revision hat somit festgestellt, dass die Vergabe im Einklang mit internen Vergaberichtlinien erfolgte und auch, dass der Preissprung sachlich nachvollziehbar war.
Foto: Mein Klagenfurt