Pressemeldungen Oktober 2025
ÖAMTC warnt vor erhöhter Gefahr von Wildunfällen im Herbst
Wenn die Tage kürzer werden und die Dämmerung in die Zeit des Berufsverkehrs fällt, sind Wildtiere besonders aktiv. Dadurch steigt das Risiko für Wildunfälle deutlich an. Laut ÖAMTC ereigneten sich im vergangenen Jahr 314 Wildunfälle mit Personenschaden in Österreich. 374 Menschen wurden verletzt, eine Person in der Steiermark kam ums Leben.
Die meisten Unfälle passierten 2024 in Niederösterreich (103), gefolgt von Oberösterreich (76), der Steiermark (55) und Kärnten (34). In Vorarlberg gab es keine Unfälle mit Verletzten.
Besonders gefährlich sind riskante Ausweichmanöver. Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC-Fahrtechnik, erklärt: „Instinktiv möchte man das Tier nicht treffen und reißt das Lenkrad zur Seite. Doch auf Straßen mit Gegenverkehr oder Bäumen am Straßenrand kann das schlimme Folgen haben.“ Wenn der Bremsweg nicht mehr reicht, sei es meist sicherer, den Zusammenstoß mit dem Tier in Kauf zu nehmen, anstatt unkontrolliert auszuweichen.
Auf Landstraßen gilt in den frühen Morgen- und Abendstunden besondere Aufmerksamkeit. Wer Wildwechsel-Warnschilder sieht, sollte vorausschauend und bremsbereit fahren sowie den Sicherheitsabstand vergrößern. Wichtig ist, beide Straßenseiten im Blick zu behalten, da Wild von jeder Seite kommen kann.
Kommt es zu einer Gefahrensituation, heißt es: Ruhe bewahren, stark bremsen, nicht riskant ausweichen, das Lenkrad festhalten und die Spur halten. Wenn das Tier noch weiter entfernt ist, sollte man abblenden und hupen. Da Wildtiere selten allein unterwegs sind, ist auch nach einem überquerten Tier Vorsicht geboten.
Lässt sich ein Unfall nicht vermeiden, sollte man an einer sicheren Stelle anhalten, die Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Danach gilt: Polizei oder Jagdaufseher verständigen, verletzte Personen versorgen und verletzte Tiere nicht anfassen.
„Wer ein verletztes oder getötetes Tier mitnimmt, macht sich sogar wegen Diebstahls strafbar“, warnt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Eine sogenannte „Blaulichtsteuer“, also eine Gebühr für den Polizeieinsatz, wird in solchen Fällen nicht verrechnet.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf man nicht ohne zwingenden Grund abrupt bremsen und so den Verkehr gefährden. Bei größeren Wildtieren wie Rehen, Hirschen oder Wildschweinen ist eine Notbremsung jedoch erlaubt, weil hier Lebensgefahr besteht. Bei kleineren Tieren sieht das anders aus: „Kommt es durch eine Vollbremsung wegen eines Hasen oder Igels zu einem Auffahrunfall, kann der Bremsende eine Mitschuld tragen – auch wenn der Hintermann zu wenig Abstand gehalten hat“, erklärt Hoffer.
Der ÖAMTC ruft alle Verkehrsteilnehmer dazu auf, in der Herbstzeit besonders aufmerksam zu fahren und im Ernstfall richtig zu reagieren, denn umsichtiges Verhalten kann Leben retten.