„Es ist wichtig, dass Hinterbliebene in solch schwierigen Zeiten nicht auch noch um ihr Recht kämpfen müssen!“, betont AK-Präsident Günther Goach.
Vertrauensvoll wandte sie sich an die AK-Expertinnen und Experten in der Bezirksstelle Villach – und fand dort die Hilfe, die ihr den Weg zu ihrem Recht ebnete. Michelle Müllneritsch ist die für den Fall zuständige Juristin und stellt klar: „Die Ehefrau des Verstorbenen war schon vor dessen Ableben aufgrund ihres Gesundheitszustandes finanziell auf das Einkommen ihres Ehemannes angewiesen. Aus diesem Grund hat sie auch gesetzlichen Anspruch auf die halbe Abfertigung.“
„Wir setzen uns Tag für Tag dafür ein, dass die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmern sowie ihrer Angehörigen gewahrt bleiben“, sagt Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten.
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