Nach knapp 40 Jahren wird das Apothekengesetz grundlegend reformiert. Der Gesetzesentwurf wurde am Freitag in Begutachtung geschickt. Damit erhalten Apotheken künftig mehr Kompetenzen.
Sie dürfen Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests wie Blutdruckmessungen durchführen. Außerdem werden die Öffnungszeiten deutlich flexibilisiert. Die Einrichtung von ausgelagerten Abgabestellen und Filialapotheken wird erleichtert. Das verbessert auh die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Bereich. Das Gesetz soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
Durchführen von Gesundheitstests
Wesentlicher Eckpunkt der Novelle ist die Möglichkeit, einfache Gesundheitstests in Apotheken anzubieten. So sollen etwa Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, aber auch Analysen von Harnproben und weiteren körpereigenen Stoffen durchgeführt werden. Klargestellt wird außerdem, dass ApothekerInnen auch Medikationsanalysen für die PatientInnen durchführen dürfen. So sollen mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten aufgezeigt werden. Gleichzeitig wird der niedergelassene Bereich durch dieses Angebot entlastet.
“Apotheken sind oft die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Sie bieten kompetente Beratung, spontan und ohne Termin. In der Pandemie haben wir gesehen, was sie leisten: Die Apotheken haben in kürzester Zeit ein landesweites Netz für Testungen aufgebaut, das die Bevölkerung gut annahm. Die Erweiterung der Kompetenzen ist ein logischer Schritt und ein großer Gewinn für die wohnortnahe Versorgung - gerade am Land”, so Gesundheitsminister Johannes Rauch.
Deutliche Ausweitung der Öffnungszeiten auf 72 Stunden pro Woche
Der Gesetzesentwurf sieht außerdem eine deutliche Ausweitung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten vor. Die zulässige Gesamtöffnungszeit wird von 48 auf maximal 72 Stunden pro Woche angehoben. Apotheken können werktags zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Damit wird die Medikamentenversorgung gerade zu Randzeiten und an Wochenenden deutlich erweitert.
Ausgelagerte Abgabestellen und Erweiterung der Filialapotheken
ApothekerInnen können künftig auch Abgabestellen mit eingeschränktem Angebot und Öffnungszeiten betreiben, wenn es in ihrem Versorgungsgebiet Ortschaften ohne eigene Apotheke oder ärztliche Hausapotheke gibt. Die Zahl der Filialapotheken wird zudem von eine auf maximal drei erweitert. Mit diesen Maßnahmen wird die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen Gebieten erleichtert.