„Gestern wurde die Novelle zum Kärntner Heimgesetz im Ausschuss beschlossen“, gibt die Vorsitzende des Pflegeausschusses im Kärntner Landtag, SPÖ-Landtagsabgeordnete Waltraud Rohrer, im Anschluss an die gestrige Sitzung bekannt.
„Wesentliche Neuerung sind, dass das Qualitätsmanagement verpflichtend eingeführt wird – das sorgt für noch mehr Qualität im Pflegebetrieb, die bei den Pflegebedürftigen ankommt“, so Rohrer. „Außerdem sieht die Gesetzesänderung vor, dass konsequent an der Krisensicherheit unserer Pflegeeinrichtungen weitergearbeitet wird. Eine Black-Out-Vorsorge ist damit verpflichtend, damit klar ist, was passiert, wenn etwas passiert“, so Rohrer, die den finalen Beschluss für die nächste Landtagssitzung am 20. Oktober ankündigt.
„Zur Entlastung des Pflegepersonals trägt die aktuelle Verordnung von Gesundheits- und Pflegereferentin Beate Prettner bei, mit der sie ein Plus von 56 Vollzeitäquivalenten für die Pflegeheime vorgesehen hat. Der Großteil davon sind Heimhilfen, die das Pflegefachpersonal mit Unterstützungs- und Assistenztätigkeiten entlasten können. Das sorgt also ebenfalls für ein deutliches Plus an Qualität, indem die Pflegefachkräfte mehr Zeit für die direkte Pflege zur Verfügung haben“, schließt Rohrer.