LHStv.in Beate Prettner: Einige Bundesländer werden nur stichwortartig über bundeseinheitliche Verordnung für Pflegeeinrichtungen informiert – Besuche künftig nur nach Terminvereinbarung möglich
„Seit Wochen warten wir auf eine bundesweite Corona-Verordnung, wie in Pflegeeinrichtungen einheitlich und abgestimmt vorzugehen ist. Nun endlich sollen die Richtlinien entweder am Freitag 00.00 Uhr oder am Samstag in Kraft treten, allerdings ohne dass einige Länder den Entwurf zuvor sehen dürfen“, wundert sich Kärntens Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner. Sie bezieht sich dabei auf eine Mitteilung aus dem Gesundheitsministerium, wonach jene Länder, die den Verordnungsentwurf nie zu Gesicht bekommen haben, zumindest telefonisch über die Eckpunkte informiert werden. „Wie kann es sein, dass manche Bundesländer den Verordnungsentwurf im Vorfeld bekommen, andere aber nur stichwortartig per Telefon in Kenntnis gesetzt werden?“, kritisiert Prettner. „Die Corona-Krise verlangt ein gemeinsames, geschlossenes Vorgehen. Parteipolitik hat hier nicht nur keinen Platz, sondern ist zutiefst unverantwortlich“, sagt Prettner. „Immerhin geht es darum, dass die Maßnahmen lückenlos umgesetzt werden. Wie soll das funktionieren, wenn uns die Verordnung erst wenige Stunden vor Inkrafttreten zugestellt wird?“
Laut telefonischer Mitteilung wird sich die Verordnung am Heimaufenthaltsgesetz orientieren – „was soviel heißt, dass kein generelles Besuchsverbot ausgesprochen werden darf“, erklärt Prettner. „Stattdessen muss verpflichtend ein Besuchermanagement in der Form durchgeführt werden, dass Besucher nur mehr nach Terminvereinbarung das Pflegeheim betreten dürfen - Ausnahmen gibt es nur im Hospiz-und Palliativbereich.“ Der Rest der bislang bekannten Eckpunkte würde laut Prettner „ohnehin auf der Hand liegen“: In allen Gemeinschaftsräumen wird das Tragen von MNS vorgeschrieben. Es müssen alle Pflegeeinrichtungen Präventionspläne erstellen. Und sämtliche Mitarbeiter in den Einrichtungen müssen in der Hygiene nachgeschult werden. „Die Verordnung bedeutet, dass sich die Maßnahmen in den Pflegeeinrichtungen nicht an Ampelfarben orientieren, sondern generell gelten. Und das ist gut so. Man würde bei wechselnden Farben und Maßnahmen alle Beteiligten überfordern.“
Eindringlich appelliert die Kärntner Gesundheitsreferentin noch einmal an den Bund, bei derartigen Maßnahmen die Länder rechtzeitig und lückenlos zu informieren. „Es kann einfach nicht sein, dass hier einige bevorzugt und die anderen überrumpelt werden.“
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