Unter dem Titel: „Betriebskosten: Wir blicken durch“ führten die Miet- und Wohnrechtsexperten der AK heuer 1.580 Beratungen durch. AK-Präsident Günther Goach: „Es ist schwierig genug eine leistbare Wohnung zu finden, aber dann müssen sich Mieter und Wohnungseigentümer oft auch mit komplexen Rechtsfragen herumschlagen. Unsere Konsumentenschützer prüfen die Rechtmäßigkeit der Betriebs-und Heizkostenabrechnung, decken Fehler auf und verhelfen damit zum Recht!“ Der Betriebskostencheck wird vom Land Kärnten finanziell unterstützt.
Zum 6. Mal haben heuer AK und Land Kärnten die kostenlose Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen bei Miet-, Genossenschafts- sowie Eigentumswohnungen angeboten. Die Aktion fand von 2. Mai bis 31. Juli statt, da der Vermieter Betriebskosten und öffentlichen Abgaben eines Kalenderjahres bis spätestens 30. Juni des folgenden Kalenderjahres abzurechnen hat. 20.000 Euro wurden für die Aktion vom Land bereitgestellt.
„Im Vergleich zum Vorjahr sind die Beratungen beim Betriebskostencheck von 1.490 auf 1.580 gestiegen – also um rund sechs Prozent. Insgesamt waren es 9.002 Beratungen in den vergangenen sechs Jahren.“ Als kärntenweit einzige kostenlose Anlaufstelle in Miet- und Wohnrechtsfragen beantwortet die AK jährlich über 11.000 Anfragen. „Die Nachfrage steigt von Jahr zu Jahr. Im Rahmen des AK-Zukunftsprogrammes haben wir daher für Konsumenten die Wohnberatung ausgeweitet“, unterstrich Goach.
„Der jährlich steigende Beratungsbedarf beim Thema Betriebskosten zeigt, wie wichtig diese gemeinsame Aktion von Land und AK ist“, sagte Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig. „Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Mit dem Instrument der Wohnbauförderung bewegen wir alle Hebel, um leistbaren Wohnraum für die Kärntnerinnen und Kärntner zu schaffen.“ Mit dem Mietensenkungsprogramm des Landes konnten seit 2013 die Finanzierungsmieten in 10.000 gemeinnützigen Wohnungen gesenkt werden. „Diese Preisbremse wirkt. Gemeinsam mit dem Burgenland weist Kärnten die niedrigsten Wohnkosten Österreichs auf“, betonte Schaunig. Zahlreiche Kostentreiber im Wohnbereich könnte aber nur der Bundesgesetzgeber in den Griff bekommen. „Die nächste Bundesregierung ist dringend aufgerufen, die Mieter endlich von den Maklergebühren, der Grundsteuer oder den Kostenfür Versicherungen, die der Werthaltigkeit des Hauses dienen, zu entlasten“, so Schaunig.
1.580 Beratungen in drei Monaten
„1.580 Beratungen führten die AK-Experten durch. In 1.196 Fällen konnte im persönlichen bzw. telefonischen Erstgespräch eine positive Erledigung erreicht werden. In 384 Fällen – also rund 24 Prozent – hat die AK schriftlich Einspruch beim Vermieter bzw. Hausverwalter erhoben, um Einsicht in die Belegsammlung zu bekommen oder es wurde auf eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung hingewiesen“, lieferte Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes, ein Resümee der Aktion. Aufgrund keiner bzw. unzureichender Rückmeldungen von Seiten der Hausverwaltungen bzw. der Vermieter auf die Einsprüche, mussten bis dato in rund 52 Fällen weitere Interventionsmaßnahmen vorgenommen werden. In derzeit neun Fällen scheint sogar eine gerichtliche Klärung notwendig.
Privatvermietung und Funkablesung
„Im privaten Bereich werden den Mietern sehr häufig Kosten weiterverrechnet, die nicht im Betriebskostenkatalog des § 21 Mietrechtsgesetzes aufgelistet sind. Da privatrechtliche Mietverträge häufig ungenaue Formulierungen beinhalten, erlauben sich einige Vermieter, die eigenen Betriebskostenabrechnungen vollständig an die Mieter weiterzugeben. Und dann kommen wir mit der genauen Prüfung ins Spiel“, erklärte AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer, der mit seinem Team die heimischen Konsumenten berät. Für Unmut sorgte heuer z.B. auch wieder die Umstellung auf Funkablesung. Da für die Ablesung kein Fachmann kommen muss, Mieter nicht über den Umgang mit den neuen technischen Geräten durch die Hausverwaltung aufgeklärt werden und Ableseprotokolle nicht mehr ausgehändigt werden, bestehen oftmals Zweifel über die Richtigkeit der abgelesenen Werte. Viele Konsumenten wandten sich deshalb an die AK-Experten.
Probleme mit BUWOG
Wie schon im Vorjahr kam es auch heuer zu einer Vielzahl von Anfragen jener Bewohner, die in BUWOG-verwalteten Gebäuden leben. Kritisiert wurde zum einen die äußerst späte Rechnungslegung (letzter Tag der gesetzlich festgelegten Frist), sowie die Nichterreichbarkeit der Hausverwaltung. Zum anderen teilten Konsumenten aber auch mit, dass ihnen ihr Recht auf Belegeinsicht verwehrt wurde.
Förderungen der AK
Arbeitnehmer werden von der AK Kärnten bei der Schaffung von Wohnraum mit einem zinsenlosen Darlehen von bis zu 6.000 Euro und junge Arbeitnehmer, die ein eigenes Zuhause gründen wollen, in der Höhe von 3.000 Euro unterstützt. 5.806 Darlehen wurden in den letzten fünf Jahren vergeben. Insgesamt wurde ein Darlehenswert von 25,1 Millionen Euro ausbezahlt. Mehr Infos auf:kaernten.arbeiterkammer.at/foerderungen
Zum Thema Wohnen bietet die AK kostenlose Broschüren: Bestelltelefon: 050 477-2823
Bei allen Fragen rund um das Miet- und Wohnrecht: AK-Telefon: 050 477-2001
Web: kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen
Foto: Eggenberger