Presseaussendung von: ÖVP Landtagsclub
Klares Nein zur Benachteiligung einsprachiger LehrerInnen bei Ausschreibung von Leiterstellen an Volksschulen. Bildungsreferent interpretiert Gesetz völlig frei.
Klagenfurt (OTS) - "Es wird derzeit der verfassungsrechtlich abgesicherte Gleichheitsgrundsatz bei der Bestellung von Schulleitern an Volksschulen offensichtlich ignoriert und es werden einsprachige BewerberInnen diskriminiert", so der VP-Bildungssprecher, Herbert Gaggl, zur aktuellen Diskussion heute. Daher haben die Abgeordneten von VP und sogar jene von SP vor Monaten dem Landtag eine Petition gegen diese Benachteiligung einsprachiger DirektorInnen im Minderheitenschulwesen übergeben.
Es habe de facto keine Änderung der Kärntner Pflichtschulauswahlverfahrensverordnung gegeben. Lediglich der Ausschreibungstext bei der Bestellung habe sich geändert. "Dass demnach nur noch zweisprachige Leiter für Volksschulen in Frage kommen, sei eine völlig freie Interpretation des vorliegenden Gesetzes durch den Bildungsreferenten und inakzeptabel", erläutert Gaggl. Gehe es nach dem Bildungsreferenten, könne künftig als Schulleiter überhaupt nur jemand eine Chance haben, wenn sie/er nachweisliche Kenntnisse der slowenischen Sprache in Wort und Schrift (Level B1) vorweisen kann. Selbst dann, wenn kein einziges slowenisch-sprachiges Schulkind in der Klasse ist und der Leiter keinen Unterricht erteilt.
Diese Vorgangsweise stehe nicht nur im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz, sondern sei auch ein Affront gegen all jene derzeit einsprachig tätigen SchulleiterInnen an zweisprachigen Volksschulen. Es sollten aber die bestqualifizierten BewerberInnen den Job bekommen, unabhängig ob ein- oder mehrsprachig", so Gaggl.
Außerdem finde sich keine bundes- oder landesgesetzliche Vorschrift, die für Schulleiter-Besetzungen im zweisprachigen Gebiet reine Zweisprachigkeit voraussetzt. „Recht muss Recht bleiben, freie Interpretationen schüren das Gegeneinander!“, weist Gaggl hin.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv