Presseaussendung von: Die Grünen Kärnten
Grünen-Abgeordnete Lesjak „höchst erfreut“ über schnelles Handeln. Landesregierung muss nun binnen acht Wochen Stellungnahme abgeben.
Klagenfurt (25.10.11) – Gute Neuigkeiten im Zusammenhang mit der Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen das Kärntner Bettelverbot für die Grünen: Nur kurz nach dem Einreichen der Beschwerde hat der Verfassungsgerichtshof bereits den Antrag der Grünen und der SPÖ auf Gesetzesprüfung des Landessicherheitsgesetzes an die Kärntner Landesregierung „zur schriftlichen Äußerung binnen acht Wochen“ übermittelt.
Grünen-Abgeordnete und Mitantragstellerin Dr. Barbara Lesjak zeigt sich höchst erfreut über das rasche Handeln des Verfassungsgerichtshofs: „Nur acht Tage nach unserem gemeinsamen Beschwerde mit der SPÖ hat der VfGH reagiert, die Kärntner Landesregierung muss nun binnen acht Wochen eine schriftliche Stellungnahme zum Bettelverbot abgeben. Agiert sie ähnlich schnell, könnte das Bettelverbot noch in der Dezembersitzung des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung stehen“.
Für Lesjak ist die schnelle Reaktion des Verfassungsgerichtshofes jedenfalls ein gutes Zeichen, außerdem sieht sie sich in einer Sache bestätigt: „Wir haben von Anbeginn der Diskussion über ein Bettelverbot dazu geraten, abzuwarten, wie der Verfassungsgerichtshof über die Bettelverbote in den anderen Bundesländern urteilt. Damit hätte man sich einiges an Rechtsunsicherheit erspart. FPK und ÖVP mussten jedoch ihrer rechtspopulistischen Politik entsprechend unüberlegt und kurzsichtig das so umstrittene Bettelverbot von anderen Bundesländern 1:1 übernehmen und auch bei uns durchdrücken. Da war es für uns klar, dass wir uns mit Hilfe von einem Drittel aller Landtagsabgeordneten an den Verfassungsgerichtshof wenden müssen“ so Lesjak abschließend.
Foto: Grüne Kärnten