Presseaussendung von: LR Martinz
LR Martinz: Regierung beschließt neues Tourismusgesetz - Unternehmer erhalten volle Entscheidungskompetenz
Klagenfurt (LPD). In der Kärntner Landesregierung wurde heute, Dienstag, das neue Tourismusgesetz beschlossen. "Über ein Jahr haben wir über alle Parteigrenzen und mit allen Tourismusgremien das neue Tourismusgesetz erarbeitet. Es liegt ein Gesetz am Tisch, das die Touristiker unterstützt und ihnen Handlungs- und Entscheidungskompetenz gibt. Budget- und Marketingverantwortung liegen nun in ihren Händen. Wer zahlt, schafft künftig auch an", fasst Tourismusreferent Landesrat Josef Martinz das neue Gesetz zusammen.
Kärntens Fremdenverkehrsgesetz war fast 50 Jahre alt und hat überhaupt nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprochen. Doppelgleisigkeiten, Mehrfachstrukturen und bürokratischer Aufwand kennzeichneten das alte Gesetz. "Ein Gesetz darf die Unternehmer im Land nicht behindern und die Bürokratie darf das Geld nicht verschlingen. Wir brauchen jeden Cent am Markt", so Martinz.
Erstmals in Österreich wird in einem Gesetz die Aufgabenverteilung zwischen allen Partnern geregelt. Die Tourismusorganisationen arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben laufend zusammen, vermeiden Doppelgleisigkeiten und setzen gemeinsame Initiativen straff um.
Mit dem neuen Gesetz werden festgefahrene Strukturen reorganisiert, wird der bürokratische Aufwand drastisch reduziert, werden Doppelgleisigkeiten beseitigt und Aufgaben klar geteilt sowie der Mittelfluss geregelt.
Der gesetzlich festgelegte, zielgerichtete Mittelfluss ist einer der wichtigsten Bestandteile des neuen Tourismusgesetzes und klar definiert. Jede Tourismusorganisation erhält einen geregelten Finanzbeitrag, transparent und direkt. "Die Steuern und Abgaben werden nicht mehr länger im Kreis geschickt, sondern eine Stelle hebt sie ein und gibt sie direkt an die Tourismusorganisationen weiter", erklärt Martinz.
Weiters entlastet das neue Tourismusgesetz die Gemeinden, stärkt die Tourismusregionen als direkte Partner der Unternehmer und ist die bisher fehlende Basis für die unterschiedlichen Organisationen.
Was bringt das neue Tourismusgesetz für...
Kärntens Gemeinden:
? Tourismuswirtschaft übernimmt touristische Aufgaben
? Entlastung der Gemeinde
? Professionalisierung und Perspektive für Mitarbeiter
Kärntens Tourismusunternehmer:
? Mitentscheidung und Gestaltung
? Personaleffizienz und Mittelzweckbindung
? Kooperationsstrukturen mit Tourismusregionen
Kärntens Tourismusverbände:
? Entpolitisierung der Entscheidungsträger
? Gesicherter Mittelfluss und verbindliche Aufgabenteilung
? Koordinierte Entwicklung der Tourismusstrategie
Kärntens Tourismusregionen:
? Touristiker als Partner auf Gemeindeebene
? Professionalisierung der Mitarbeiter
? Netzwerke, Abstimmungsprozesse und langfristige Planung
Kärnten Werbung:
? Kompetenz- und Aufgabenaufteilung mit den Tourismusregionen
? Effizienzsteigerung durch gemeinsamen Mitteleinsatz
? Tourismusstrategie und Markenführung
Foto: Büro LR Martinz